Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen zulässig?
Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen - Entscheidungsverkündung im Fall Oracle gegen einen Gebrauchtsoftwarehändler erst am 3. Februar 2011
Urheberrecht: Bislang hatte sich kein Oberlandesgericht für eine Zulassung des Handels mit Gebraucht-Softwarelizenzen ausgesprochen
(08.10.10) - Am 3. Februar 2011 wird der Bundesgerichtshof (BGH) die Entscheidung zur Frage, ob der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen bzw. der Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte rechtswidrig ist, verkünden. Diesen Verkündungstermin legte der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH in der mündlichen Verhandlung am 30. September 2010 fest (Az. I ZR 129/08).
Geklagt hatte der amerikanische Software-Anbieter Oracle International Corp. als Inhaber der Urheberrechte gegen einen Gebrauchtsoftwarehändler aus München. Der Händler ist auf den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen spezialisiert – Nutzungsrechte werden vom ursprünglichen Lizenznehmer erworben und an Dritte verkauft. Die Software selbst müssen sich die Kunden des Gebauchtsoftwarehändlers jedoch anderweitig beschaffen, also kopieren, denn diese erhalten sie nicht vom Händler selbst.
Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass dieser Lizenzhandel eine Verletzung der Urheberrechte von Oracle darstellt und damit ein Urteil des Landgerichts München I aus dem Jahr 2007 bestätigt.
Bis zur Verkündung der Entscheidung sind die bisherigen Entscheidungen der Oberlandesgerichte weiterhin maßgebend, nämlich das Urteil des OLG München vom 3. Juli 2008 (Az. 6 U 2759/07) sowie die Entscheidungen des OLG Frankfurt/Main vom 12. Mai 2009 (Az. 11 W 15/09) und vom 22. Juni 2010 (Az. 11 U 13/10) und des OLG Düsseldorf vom 29. Juni 2009 (Az. I-20 U 247/08), die sich der Auffassung des OLG München in vollem Umfang anschlossen.
Nach dieser Rechtsprechung ist der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen, mit Lizenz-Keys oder mit rechtmäßig selbst hergestellten Sicherungskopien auf Datenträgern rechtswidrig. Bislang hat sich kein Oberlandesgericht für eine Zulassung des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen ausgesprochen. (Oracle: ra)
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