Pendlerpauschale: Kürzung verfassungswidrig
BFH-Entscheidung: Neuregelung der Entfernungspauschale nicht verfassungskonform – Bundesregierung schaltet dagegen auf stur
FDP-Finanzexperte Dr. Hermann Otto Solms Solms: Kürzungen bei der Pendlerpauschale jetzt zurücknehmen
(24.01.08) - Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält die Regelung, die Pendlerpauschale zu kürzen, für verfassungswidrig, so das Urteil des BFH am Mittwoch, 23.01.08. Jetzt muss dass Bundesverfassungsgericht abschließend entscheiden, ob die im Steueränderungsgesetz festgelegte Regelung gegen das Grundgesetz verstößt.
Seit 2007 sind Fahrten zur Arbeit bis zu 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzbar, erst mit 30 Cent pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Der Finanzminister beziffert die Einsparungen für den Staat (und damit die Belastungen für die Pendler) mit rund 2,5 Milliarden Euro jährlich.
BFH-Richter Hans-Joachim Kanzler hatte in einer Begründung des Urteils unter anderem festgestellt, dass Fahrten zur Arbeit rein beruflicher Natur sein, und keinen privaten Charakter haben.
Zu den am 23.01.08 bekannt gegebenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs betreffend die Abschaffung der Pendlerpauschale durch das Steueränderungsgesetz 2007 erklärt das Bundesministerium der Finanzen:
"Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung der Bundesregierung nicht gefolgt, dass die Neuregelung der Entfernungspauschale verfassungsgemäß ist. Der Bundesfinanzhof legt die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung daher dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Die Letztentscheidung über die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht. Dort sind ebenfalls bereits die Vorlagen des Niedersächsischen Finanzgerichts und des Finanzgerichts des Saarlands zu dieser Frage anhängig.
Das Bundesverfassungsgericht wird sich daher in Kürze abschließend mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung befassen. Dabei wird es auch berücksichtigen, dass die Finanzgerichte Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Köln die Neuregelung ebenso wie die Bundesregierung als verfassungsgemäß ansehen.
Die vom Bundesfinanzhof vorgetragenen Gründe für seine heutige Entscheidung sind nicht überzeugend. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Pendlerpauschale zu zweifeln und geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsposition noch in diesem Jahr bestätigen wird.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts können die Finanzämter weiterhin auf Antrag des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten zur Arbeit ab dem ersten Kilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Steuerbescheide bleiben bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts insoweit offen."
Seitens der Opposition wird diese Auffassung der Deutschen Bundesregierung scharf kritisiert. Wie Verbände und Gewerkschaften fordert auch sie die Bundesregierung auf, die Neuregelung zurückzunehmen und ein Konzept vorzulegen, dass nicht gegen die Verfassung verstößt. Kritiker der Bundesregierung sehen das BFH-Urteil als Signal für Karlsruhe an, im gleichen Sinn wie der BFH zu entscheiden.
"Hocherfreulich" nannte DGB-Bundesvorstandsmitglied Claus Matecki die Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Die Gewerkschaften hätten "mit Hilfe von Rechtsgutachten von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Aberkennung der Fahrtkosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Werbungskosten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar" sei. "Nicht wir, sondern die Bundesregierung war also offenbar auf dem Holzweg."
"Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, die Kürzungen bei der Pendlerpauschale jetzt zurückzunehmen und damit die Steuererhöhungen für viele Pendler rückgängig zu machen", forderte FDP-Finanzexperte Dr. Hermann Otto Solms. Die gegenwärtigen Verfahren beim BFH und dem Bundesverfassungsgericht sollten für die Koalition Anlass zum Handeln sein, bevor sie von den Gerichten dazu gezwungen werde.
"Die rechtliche und damit finanzielle Unsicherheit bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist den Bürgern in Zeiten ständig steigender Belastungen - gerade auch für das Autofahren - nicht zuzumuten", unterstreicht Solms. "Die CSU, die ihre Rolle als Steuersenkungspartei sucht, sollte das Thema endlich ernst nehmen und in der Bundesregierung durchsetzen, dass die Kürzungen bei der Pendlerpauschale zurückgenommen werden."
(BFH: ra)
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