IFRS haben auch eine steuerrechtliche Bedeutung
Zur Rechtsverbindlichkeit der internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS)
Gegenwärtig stellen international operierende Unternehmen ihre Konzernbilanzen in der Regel nach IFRS oder den entsprechenden amerikanischen Regeln auf
(04.07.08) - Auch nach der Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats bleiben Bedenken hinsichtlich eines möglichen Demokratiedefizits bei der Entstehung der International Financial Reporting Standards (IFRS).
Das Institut "Finanzen und Steuern" (IFST), Bonn, beschäftigt sich in der jetzt veröffentlichten Schrift mit der Rechtsverbindlichkeit der von einem privaten Sachverständigengremium entwickelten "International Financial Reporting Standards" (IFRS). Untersucht werden dazu der Charakter der IFRS und deren verfassungs- und europarechtliche Einordnung.
Gegenwärtig stellen international operierende Unternehmen ihre Konzernbilanzen in der Regel nach IFRS oder den entsprechenden amerikanischen Regeln auf. Was in der EU zunächst nur als Möglichkeit vorgesehen war - § 292a HGB a.F. erlaubte einen Konzernabschluss nach internationalen Standards zu erstellen - ist durch den neuen § 315a HGB für kapitalmarktorientierte Unternehmen inzwischen zu einer rechtlichen Verpflichtung geworden: Seit 2005 muss der Konzernabschluss kapitalmarktorientierter EU-Unternehmen nach IFRS aufgestellt werden.
Von dem in der IAS-Verordnung den EU-Mitgliedstaaten eröffneten Wahlrecht, auch für den Einzelabschluss die IFRS obligatorisch werden zu lassen, hat der deutsche Gesetzgeber bislang jedoch keinen Gebrauch gemacht. Insoweit gelten für die Einzelabschlüsse der deutschen Unternehmen nach wie vor die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Die IFRS haben in Deutschland seit 2008 auch eine steuerrechtliche Bedeutung. Die neue Zinsschrankenregelung nach § 4h EStG knüpft in den Absätzen 2 und 3 an den IFRS-Konzernabschluss an.
Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit der Übernahme der IFRS in nationale Rechtsordnungen lässt sich nur über eine europa- und verfassungsrechtliche Würdigung des gesamten Prozesses der Entstehung der IFRS - von der Entwicklung durch Private bis hin zur Übernahme durch EU-Organe - beantworten. Das EU-spezifische IFRS-Endorsement-Verfahren ist zuletzt im April 2008 geändert worden. Auch nach der dabei vorgenommenen Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats bleiben Bedenken hinsichtlich eines möglichen Demokratiedefizits bei der Entstehung der IFRS. Darüber hinaus bestehen Zweifel an der Zulässigkeit eines Verweises deutscher Gesetze auf die IFRS in der jeweils geltenden Fassung; dies gilt insbesondere für die neuen steuerrechtlichen Verweise in § 4h EStG.
Weitere Informationen: http://www.ifst2.de/publikationen/448/inhalt.html.
(IFST: ra)
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