Entwurf einer Neufassung der MaRisk
Gründe für die Überarbeitung der MaRisk sowie die wesentlichen Neuerungen
Wesentlicher Treiber für die Überarbeitung der MaRisk sind internationale Regulierungsinitiativen
(03.03.09) - Auf die Finanzinstitute kommen neue Compliance-Pflichten zu: Ende Februar stellte die Exekutivdirektorin für Bankenaufsicht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sabine Lautenschläger-Peiter, einen ersten Entwurf für eine Neufassung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) vor (in der Fassung vom 16.02.2009). Dieser wurde von Mitarbeitern der Deutschen Bundesbank und der BaFIN ausgearbeitet.
Lautenschläger-Peiter erläuterte unter anderem die Gründe für die Anpassung der Verwaltungsanweisung "MaRisk":
"Wesentlicher Treiber für die Überarbeitung der MaRisk sind internationale Regulierungsinitiativen, die vor dem Hintergrund der noch schwelenden Finanzmarktkrise in Angriff genommen wurden. Von maßgeblicher Bedeutung sind dabei die Empfehlungen des Financial Stability Forums (FSF), zu deren Umsetzung sich Deutschland verpflichtet hat. Darüber hinaus sind Entwicklungen auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
So sind bspw. aufgrund der CRD-Änderungsrichtlinie Anpassungen bei den Anforderungen zum Liquiditätsrisikomanagement der Institute erforderlich (Modul BTR 3). Was die Neuerungen im Entwurf angeht, spielen aber auch Erkenntnisse aus der laufenden Aufsichts- und Prüfungspraxis sowie bekanntgewordenen Manipulationsfällen (Société Générale) eine Rolle."
Änderungen von Bedeutung sind unter anderem:
>> Neuerungen im Bereich "Stresstesting" (im Wesentlichen "Schärfung der Konturen bereits bestehender Anforderungen"), betrifft Modul AT 4.3.2
>> Stärkung der Überwachungsfunktion durch das Aufsichtsorganum zu einer Stärkung der Governance-Strukturen zu kommen, betrifft Module AT 4.3.2 und AT 4.4
>> Etablierung eines Risikomanagementsystems auf Gruppenebene, betrifft neues Modul AT 4.5
>> Neugestaltung von (variablen) Vergütungssystemen mit dem Ziel, diese als "exzessive Risikoposition" zu eliminieren und sie an dem langfristigen Erfolg der Bankinstitute zu orientieren, betrifft Ergänzungen in Modul AT 7.1
>> Kritische Prüfung der Anforderungen mit Bezug zum Handelsgeschäft, betrifft Ergänzungen in Modul BTO 2
>> Bewertung von "illiquiden Positionen" und Festlegung alternativer Bewertungsmethoden, betrifft BTR 2.1
>> Einführung von Verfahren zur Früherkennung von Liquiditätsrisiken, betrifft Ergänzungen in Modul BTR 3
>> Einrichtung von Prozessen, um Konzentrationsrisiken zu identifizieren, beurteilen, steuern, überwachen und steuern zu können (auch in der IT und beim Outsourcing), betrifft neues Modul BTR 5
Weitere Anpassungen zielen unter anderem auf sogenannte Reputationsrisiken bzw. Kreditbeurteilungen durch externe Ratings ab.
Im weiteren Prozedere sind nun die verschiedenen Verbände gefragt, die bis zum 23.03.2009 ihre Stellungnahmen zum Entwurf einreichen können. Zudem wird der Entwurf auch dem MaRisk-Fachgremium vorgelegt.
Die ursprüngliche Fassung der MaRisk stammt vom: 20. Dezember 2005 und trat am selben Tag in Kraft.
Die letzte (jetzt noch gültige) Neufassung der MaRisk stammt vom: 30. Oktober 2007.
Lesen Sie auch:
Erklärung von Sabine Lautenschläger-Peiter zum ersten Entwurf für eine Neufassung der MaRisk
Entwurf der MaRisk in der Fassung vom 16.02.2009 (pdf/576 KB)
(BaFin: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>