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Deutscher Bundestag und Nebeneinkünfte


Transparenz-Pflicht: Zur Debatte über Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten
Verhaltenskodex für Politiker: "Ausübung des Mandats" steht im Mittelpunkt


(04.03.07) – Das Bundesverfassungsgericht befasst sich seit dem 11. Oktober 2006 mit der Grundsatzfrage, ob Abgeordnete Einkünfte offen legen müssen, sowie es die vom 15. Deutschen Bundestag geänderten Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen Bundestages regeln. Neun Abgeordnete hatten gegen die Neuregelungen bei den Angaben über Nebentätigkeiten geklagt. Nach den neuen Verhaltensregeln müssen alle Abgeordneten angeben, wie viel sie für Tätigkeiten außerhalb ihres Mandates erhalten.

Die in der 15. Wahlperiode geänderten Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen Bundestages, die auch die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften regeln, sind am 18. Oktober 2005 vom 16. Deutschen Bundestag übernommen worden. Gegen die Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte nach den neuen Verhaltensregeln klagten im Februar 2006 neun Bundestagsabgeordnete beim Bundesverfassungsgericht.

Unabhängig von der anhängigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht galten die vom Parlament beschlossenen verbindlichen Regelungen unverändert. Bis zum 30. März 2006 mussten die Abgeordneten darüber Rechenschaft ablegen, wie viel sie für Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats verdienen. Der Bundestag hat die Angaben der Bundestagsabgeordneten über ihre Einkünfte vorerst nicht veröffentlicht, da Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will.

Art der Nebentätigkeiten

Zu den Nebentätigkeiten, die ein Mitglied des Bundestages dem Präsidenten schriftlich anzeigen muss, zählen Tätigkeiten in einem Ehrenamt, in einem Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder Beirat, die Fortsetzung des früheren Berufes sowie Beratungs-, Vertretungs-, Gutachter-, publizistische und Vortragstätigkeiten. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften sind auch anzugeben, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird. Ausnahmen für Tätigkeiten mit einem besonderen Anspruch auf Vertraulichkeit sind möglich.

Veröffentlichung in Einkommensstufen

Die meisten Nebentätigkeiten üben die Abgeordneten ehrenamtlich aus, also ohne entsprechendes Gehalt oder nur mit geringen Entschädigungen. Um die höher dotierten Nebentätigkeiten zu erfassen, sollen die Angaben nach Einkommensstufen gestaffelt veröffentlicht werden. Stufe 1 umfasst einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte einer Größenordnung von 1000 bis 3500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7000 Euro. Regelmäßige monatliche Einkünfte werden als solche gekennzeichnet. Werden innerhalb eines Kalenderjahres unregelmäßige Einkünfte zu einer Tätigkeit angezeigt, wird die Jahressumme gebildet und die Einkommensstufe mit der Jahreszahl veröffentlicht.

In einer Pressemeldung des Deutschen Bundestages vom 14.12.2005 "Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete des Deutschen Bundestages gelten unverändert" heißt es:

"Die vom 15. Deutschen Bundestag geänderten Verhaltensrichtlinien für Mitglieder des Deutschen Bundestages, die auch die Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften regeln, sind am 18. Oktober 2005 vom 16. Deutschen Bundestag übernommen worden und standen zu keinem Zeitpunkt in Frage. Sie gelten. In Kürze werden die verwaltungstechnischen Ausführungsbestimmungen dazu von Bundestagspräsident Norbert Lammert erlassen werden. Von da an müssen die Abgeordneten binnen drei Monaten die entsprechenden Angaben machen. Soweit sie zu veröffentlichen sind, werden sie nach dieser Frist im Handbuch des Deutschen Bundestages aufgeführt. Das Handbuch wird auch im Internet unter www.bundestag.de veröffentlicht.
Anderslautende Meldungen entbehren jeder Grundlage. "

Betreff: Klage gegen Verhaltensregeln
Zu den von sechs Bundestagsabgeordneten aus drei Fraktionen beim Verfassungsgericht eingereichten Klagen gegen die Verhaltensregeln für Abgeordnete erklärt Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert:

"Die Klagen sind nicht ganz überraschend. Bereits während der parlamentarischen Beratung waren ausdrücklich auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert worden.
Zu welchem Ergebnis die Überprüfung der Verhaltensregeln durch das Bundesverfassungsgericht führen wird, bleibt abzuwarten. Bisher wurden dem Bundestag auch die Antragsschriften noch nicht zugestellt.
Unabhängig von der anhängigen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht gelten die zu Beginn der Legislaturperiode vom Parlament beschlossenen verbindlichen Regelungen mit den sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Abgeordneten."

Nach Klagen in Karlsruhe: Veröffentlichung zu MdB-Einkünften soll ausgesetzt werden
Der Deutsche Bundestag wird die Angaben der Bundestagsabgeordneten über ihre Einkünfte vorerst nicht veröffentlichen. Die Bearbeitung der eingereichten Meldungen werde einige Wochen in Anspruch nehmen, schreibt Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es zeichne sich zugleich ab, dass das Bundesverfassungsgericht eine zügige Entscheidung der anhängigen Klagen einiger Bundestagsabgeordneter anstrebe.

"Daher beabsichtige ich, die Veröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen", so Lammert. Unabhängig von der folgenden Überprüfung der Verhaltensregeln durch das Bundesverfassungsgericht gilt weiterhin die Frist 30. März 2006. Bis zu diesem Datum müssen die Abgeordneten dem Bundestagspräsidenten Einkommen und Zuflüsse aus Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats anzeigen.

Diäten und Aufwandsentschädigung für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Angemessene Arbeitsbedingungen
Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein müssen, möglichst effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen.
Daher bekommen die Parlamentarier eine finanzielle Entschädigung, die sie entsprechend einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes selbst festlegen und versteuern müssen.
Hinzu kommt eine so genannte Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung, die sowohl Sach- als auch Geldleistungen umfasst. Davon müssen alle mandatsbedingten Ausgaben bestritten werden - vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Geregelt sind:
>> Abgeordnetenentschädigung
>> Kostenpauschale
>> Altersentschädigung
>> Übergangsgeld
>> Nebenjobs
>> Selbstbedienung
>> Reisekosten
>> Kranken- und Pflegeversicherung
>> Überbrückungsgeld ('Sterbegeld')
>> Abgeordneten-Mitarbeiter
>> Mehrere Versorgungen
>> Fraktionsfinanzierung

Quellen:
http://www.bundestag.de/mdb/mdb_diaeten/index.html
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2006/nebentaetig/index.html

Transparenz ist ein Gebot der Demokratie
Zur aktuellen Debatte über Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten erklärte Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion "Die Linke" und Mitglied im Innenausschuss:
"Transparenz ist ein Gebot der Demokratie. Deshalb war es richtig, alle Mitglieder des Bundestages zu verpflichten, ihre Nebeneinkünfte offen zu legen. Dagegen klagen einige Abgeordnete. Das ist ihr Recht. Aber das ist kein Grund, die Transparenz-Pflicht deshalb noch länger auszusetzen. Zumal: Hartz IV-Betroffene werden als Bürger bis auf den letzten Cent entblößt."

Lesen Sie auch: Nebeneinkünfte: Transparency gegen Lammert
(Deutscher Bundestag: Die Linke: ra)


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Meldungen: Politik und Parteien

  • Mehr Transparenz bei Parteiensponsoring geplant

    Die Bundesregierung will die Demokratie in Deutschland durch mehr Transparenz stärken. Darauf verweist sie in ihrer Antwort (20/3351)auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3193). Im Koalitionsvertrag sei unter anderem vereinbart, Parteiensponsoring ab einer Bagatellgrenze veröffentlichungspflichtig zu machen, die Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung von Zuwendungen an Parteien auf 35.000 Euro herabzusetzen und eine Veröffentlichungspflicht einzuführen für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die in der Summe 7.500 Euro pro Jahr überschreiten.

  • Schröders Büro wird ruhend gestellt

    Die Koalitionsfraktionen ziehen Konsequenzen aus dem Verhalten von Alt-Kanzler und Lobbyist Gerhard Schröder (SPD) angesichts des russischen Überfalls auf die Ukraine. Das Büro des Bundeskanzler a.D. soll "ruhend gestellt" werden. Die dem Büro zugeordneten Stellen sollen nicht mehr nachbesetzt werden, die Stelleninhaber anderweitige Aufgaben wahrnehmen. Der Personenschutz durch das Bundeskriminalamt soll davon nicht betroffen sein.

  • Parlamentarisches Frage- und Informationsrecht

    Das parlamentarische Frage- und Informationsrecht vermittelt nach Auffassung der Bundesregierung keinen Anspruch auf Abgabe rechtlicher Bewertungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/31892) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/31564) hervor. Danach besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen "grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen". In diesem Sinne könne das parlamentarische Frage- und Informationsrecht zwar als Grundlage nachfolgender Bewertungen und darauf aufbauender politischer Auseinandersetzungen fungieren, heißt es in der Antwort weiter. Es diene aber nicht dazu, eine in Bundestagsdrucksachen zu veröffentlichende nachvollziehbare juristische Debatte zwischen Parlament und Regierung zu erzwingen.

  • Expertenstreit: Transparenzregeln für Abgeordnete

    Das Vorhaben der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, durch Änderung des Abgeordnetengesetzes, die Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu verbessern (19/28784), wird von Sachverständigen grundsätzlich unterstützt. Gleichwohl stoßen Teile der Neuregelung bei einigen Expertinnen und Experten auf verfassungsrechtliche Bedenken, wie aus den vorgelegten schriftlichen Stellungnahmen zu einer Anhörung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hervorgeht. Künftig sollen anzeigepflichtige Einkünfte der Abgeordneten aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen dem Gesetzentwurf zufolge betragsgenau auf Euro und Cent veröffentlicht werden. Dabei sollen Einkünfte anzeigepflichtig sein, wenn sie im Monat 1.000 Euro oder bei ganzjährigen Tätigkeiten im Kalenderjahr in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen. Ferner sollen laut Vorlage Beteiligungen der Parlamentarier sowohl an Kapitalgesellschaften als auch an Personengesellschaften bereits ab fünf Prozent statt wie bislang ab 25 Prozent der Gesellschaftsanteile angezeigt und veröffentlicht werden, dabei erstmals auch indirekte Beteiligungen. Auch Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen wie etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen sollen anzeige- und veröffentlichungspflichtig werden - ebenso die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile, die als Gegenleistung für eine Tätigkeit gewährt werden.

  • Lobbytätigkeit von Bundestagsabgeordneten

    Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur "Verbesserung der Transparenzregeln für die Mitglieder des Deutschen Bundestages" (19/28784) vorgelegt. Ziel der vorgesehenen Änderung des Abgeordnetengesetzes ist es der Begründung zufolge, "mehr Transparenz im parlamentarischen Bereich zu schaffen und verlorenes Vertrauen in die parlamentarische Arbeit zurückzugewinnen". Die derzeitige Diskussion über dieses Thema habe gezeigt, dass eine Reform der bisherigen Rechtslage unerlässlich sei. "Aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten, zeigen, dass die geltenden Transparenzregeln im Abgeordnetengesetz erhebliche Regelungslücken aufweisen", schreiben die vier Fraktionen. Derartige Tätigkeiten seien zumindest unter abgeordnetenrechtlichen Gesichtspunkten bisher rechtlich zulässig, "obwohl sie mit der Unabhängigkeit des Mandates und der gebotenen Vermeidung von Interessenkonflikten nicht vereinbar sind".

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