Lex Google: Gesetz statt Selbstverpflichtung
Google Street View und Persönlichkeitsrechte: Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google sei kein Verlass
Hamburger Justizbehörde misstraut den Versprechungen von Google: Eine gesetzliche Regelung soll Google zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichten
(03.05.19) - Der Hamburger Senat reagiert Gesetzesinitiative im Bundesrat, die die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum Ziel hat, auf die Aktivitäten von "Google Street View". In einer Presseerklärung vertrat der Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen die Meinung, dass durch das Filmen ganzer Straßenzüge die Persönlichkeitsrechte verletzt würden.
"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein. Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht. Wir wollen die Persönlichkeitsrechte schützen und Informations- und Widerspruchsrechte verpflichtend machen", sagte Hamburgs Justizsenator Dr. Till Steffen und stellte fest:
"Wir wollen die Lücken im Bundesdatenschutzgesetz schließen. Auf die freiwillige Selbstverpflichtung von Google ist kein Verlass. Hier erlegt sich das Unternehmen freiwillige Regeln auf, dort sammelt es Daten über private WLAN-Netze, die die Nutzer verschlüsseln, weil sie nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind."
Gesetzlich verankert werden soll:
>> Gesichter und Kfz-Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden, bevor die Bilder ins Internet eingestellt oder im Rahmen eines anderen Dienstes (z.B. Navigationssystem) bereitgestellt werden;
>> Unternehmen müssen nicht-anonymisiertes Rohdatenmaterial innerhalb eines Monats nach Datenübertragung und Bereitstellung im Internet löschen;
>> Unternehmen müssen einen Monat vor dem systematischen Abfilmen den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit informieren;
>> Abgebildete Personen, die neben der ohnehin verpflichtenden Unkenntlichmachung des Gesichts auch die Verpixelung der weiteren Abbildung ihrer Person (Statur, Kleidung) verlangen können, haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht;
>> Hauseigentümer und Mieter haben ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht gegen die Abbildung des Gebäudes und damit Schutz vor Missbrauch; bei Verstößen müssen die Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zahlen.
(Hamburger Justizbehörde: ra)
Externer Link:
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg: Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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