Gesetzentwurf: Durchführung zweier EU-Verordnungen
Etias-Verordnung" regelt den Angaben zufolge die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2226 und der Verordnung (EU) 2018/1240 sowie zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes, des Freizügigkeitsgesetzes/EU, des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem ("Entry/Exit System - EES") und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) (20/5333) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium die Vorlage in modifizierter Fassung.
Die sogenannte EES-Verordnung sieht die Speicherung des Zeitpunkts und Orts der Ein- und Ausreise und etwaiger Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen, im EES vor. Für Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein stellt die Verordnung laut Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der jeweiligen Assoziierungsabkommen dar.
Die "Etias-Verordnung" regelt den Angaben zufolge die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems ("European Travel Information and Authorization System"). Ziel des Systems sei, festzustellen, "ob ein von der Visumpflicht befreiter Drittstaatsangehöriger zur Einreise in den Schengenraum berechtigt ist und ob mit seiner Einreise ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist".
Der Gesetzentwurf enthält zwei neue Stammgesetze mit speziellen Vorschriften zur Durchführung der beiden Verordnungen, die unmittelbar und allgemein gelten. Zudem sieht er unter anderem "die infolge der Einführung der europäischen Mechanismen EES und Etias notwendigen Anpassungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vor". Hierbei werde sichergestellt, dass eine erforderliche europäische Reisegenehmigung Voraussetzung für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet wird und hieran anknüpfende Normen unionsrechtskonform angepasst werden.
Der Ausschuss nahm zugleich mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen sowie der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion einen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem die in dem Gesetzentwurf enthaltene Auflistung zugriffsberechtigter Behörden um den Generalbundesanwalt sowie die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften der Länder ergänzt wird. Eine solche Ergänzung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme (20/5665) zu dem Gesetzentwurf gefordert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.03.23
Newsletterlauf: 05.06.23
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