EU-Urheberrechtsreform ohne Upload-Filter?
Abwendbarkeit von Upload-Filter kurz vor Richtlinienumsetzung
Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen
Nach der Anwendbarkeit von Upload-Filtern kurz vor der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung. In der Kleinen Anfrage (19/27138) schreiben die Abgeordneten mit Verweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, CDU/CSU und SPD hätten sich auf eine Lösung geeinigt, die Upload-Filter als unumgänglich erscheinen lasse und die das Internet dauerhaft verändern könnte.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie es technisch umsetzbar sein soll, dass eine Plattform ohne die Verwendung von Upload-Filtern ihren Pflichten nachkommt, wie aus Sicht der Bundesregierung der aktuelle Gesetzentwurf mit ihrem Versprechen vereinbar ist, die EU-Urheberrechtsreform ohne Upload-Filter umzusetzen, und ob nach Kenntnisstand der Bundesregierung Umsetzungsvarianten bestehen, die keine Upload-Filter beinhalten.
Abschließend fragen die Abgeordneten, ob es nach Ansicht der Bundesregierung, insbesondere wenn die Blockierung von Inhalten automatisiert beim Upload erfolgen soll, noch eine Umsetzung der Urheberrechts-Richtlinie ohne Upload-Filter geben kann.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Richtlinie über das Urheberrecht sowie die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG ist am 17. Mai 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden (ABl. L 130 vom 17. Mai 2019) und trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. In Punkt 2 der Protokollnotiz zur EU-Richtlinie äußerte die Bundesregierung noch "ernsthafte Bedenken" hinsichtlich der "vorgesehene[n] Pflicht, auf Dauer ein "stay down" geschützter
Inhalte zu gewährleisten".
Zudem haben sich im Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD noch explizit gegen verpflichtende Upload-Filter ausgesprochen. Bereits zehntausende Menschen haben gegen die Urheberrechtsreform demonstriert, da man nicht nur die Netzkultur, sondern sogar die Meinungsfreiheit bedroht sah. Der Bundesregierung bleibt noch wenige Monate bis Juni 2021 Zeit, die gesetzlichen Änderungen in Kraft treten zu lassen. Am 3. Februar 2021 wurde der Regierungsentwurf zur Umsetzung der DSM-RL beschlossen. Nun haben sich Union und SPD auf eine Lösung geeinigt, die Upload-Filter als unumgänglich erscheinen lässt und die das Internet, wie wir es kennen, dauerhaft verändern.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.03.21
Newsletterlauf: 08.06.21
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