Dispo-Zinssätze gesetzlich begrenzen
Linksfraktion will die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltene Bestimmung über das Verbot des Zinswuchers konkretisieren
Höchstgrenze des Jahreszinses festlegen: Zinssatz soll auf maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz begrenzt werden
(29.06.09) - Die Linksfraktion will die Höhe der Zinsen für Dispositionskredite gesetzlich begrenzen. Dies sieht ein von der Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Begrenzung des Zinssatzes bei Überziehungskrediten ("Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des Zinssatzes bei Überziehungskrediten (Zinsbegrenzungsgesetz) - 16/12304) vor. Darin heißt es, der Leitzinssatz sei seit September 2008 um 2,75 Prozentpunkte gesunken. Die Banken hätten die Zinssenkung aber nicht an ihre Kunden weitergegeben.
So sei der durchschnittliche Zinssatz für Überziehungskredite von September 2008 bis Januar 2009 lediglich von 11,98 auf 1,42 Prozent gesunken. Im Vergleich zu anderen Krediten seien die Zinsen für Überziehungskredite damit außerordentlich hoch. So würden Konsumentenkredite mit variablem Zins derzeit mit durchschnittlich 5,1 Prozent verzinst.
Die Linksfraktion will die im Bürgerlichen Gesetzbuch enthaltene Bestimmung über das Verbot des Zinswuchers konkretisieren und eine Höchstgrenze des Jahreszinses festlegen. Dieser Zinssatz soll auf maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz begrenzt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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