Verbot der Altersdiskriminierung
Gesetzentwurf: Grüne wollen Diskriminierung von jungen Arbeitnehmern abschaffen
Nationale Gerichte seien unionsrechtlich verpflichtet, die vom Europäischen Gerichtshof getadelte BGB-Norm nicht weiter anzuwenden
(26.02.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will erreichen, dass Beschäftigungszeiten von Arbeitnehmern, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, grundsätzlich bei der Berechnung von Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden.
Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf (17/657) vorgelegt, mit dem eine gegenteilige Bestimmung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gestrichen werden soll. Die Grünen beziehen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Januar 2010.
Danach dürfe Paragraf 622 Absatz 2 Satz 2 BGB nicht mehr angewendet werden, weil er das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung missachtet, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf.
Die Fraktion schreibt weiter, die nationalen Gerichte seien unionsrechtlich verpflichtet, die betreffende BGB-Norm nicht weiter anzuwenden. Deutschland sei verpflichtet, diese aufzuheben. (Deutscher Bundestag: ra)
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