Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


Änderung des BVL-Gesetzes soll Export erleichtern: Die Überprüfung der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten sind von besonderer Bedeutung
Immer mehr deutsche Produkte, aber auch Wissen über Verbraucherschutz und der Überwachung von Lebensmitteln von Drittstaaten werden nachgefragt


(28.02.11) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) soll mehr Kompetenzen und Personal erhalten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BVL-Gesetzes (17/4381) im Landwirtschaftsausschuss zu.

Die Deutsche Bundesregierung hatte den Entwurf vorgelegt, weil für den Export von Lebensmitteln tierischer Herkunft und Futtermitteln die Überprüfung der Systeme der amtlichen Überwachung und einzelner Betriebe durch Drittstaaten von besonderer Bedeutung sei. Die Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung solcher Überprüfungen erfordere fachkundiges BVL-Personal. Aus diesem Grund müsse das BVL-Gesetz entsprechend angepasst werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte den Entwurf: "Damit soll das Tätigkeitsfeld der BVL erweitert werden." Die Aufgabenerweiterung für das Bundesamt sei aber nicht klar genug formuliert und solle nach dem Entwurf nur helfen, Exporte zu erleichtern. Auch die Sozialdemokraten bemerkten, dass die Erläuterung zum Entwurf "dünn" sei. "Wer soll genau beraten werden", fragte die Fraktion.

Und die Fraktion Die Linke interessierte, ob für die neu zu schaffenden Stellen im BVL der Personalbestand aufgestockt werde.

Ein Vertreter der Bundesregierung verteidigte den Entwurf und erläuterte: "Dass wenn wir Produkte ausführen wollen, die Behörden einzelner Staaten über die deutschen Standards informiert werden wollen." Dabei gelte es viele unterschiedliche bürokratische Verfahren zu beachten. "Dafür brauchen wir das BVL", sagte der Regierungsvertreter. Darüber hinaus würden immer mehr deutsche Produkte, aber auch Wissen über Verbraucherschutz und der Überwachung von Lebensmitteln von Drittstaaten nachgefragt.

"Und das BVL leistet im Bereich des Wissenstransfers eine hervorragende Arbeit." In diesem Sinne sei es wichtig, EU-Standards weltweit zu implementieren. Dafür bedürfe es Experten und Änderungen am BVL-Gesetz, die "Gesetzeslücken" zu schließen. Zusätzliche Stellen sollen dafür nicht geschaffen werden. Aus dem Stellenpool des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) würden dafür fünf Stellen verschoben.

Die SPD kritisierte, dass das BMELV im Rahmen der Haushaltskonsolidierung bereits 85 Stellen streichen müsse. "Woher sollen die kommen", fragte die Fraktion und machte auf die zunehmenden Belastungen des Personals aufmerksam. Dem wurde durch den Vertreter der Bundesregierung widersprochen, denn aus "5000 Stellen" werde es möglich sein, durch "Personalbewirtschaftung" Stellen breit zu stellen. Es gebe Bereiche, die heute nicht mehr im Fokus stehen. “Es müssen Schwerpunkte gesetzt werden."

Die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Abstimmung. Die Linksfraktion votierte gegen den Gesetzentwurf. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen