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Verdacht einer Pflichtverletzung und Kündigung


Gesetzentwurf: Die Linke will "Verdachtskündigungen" ausschließen
In der Rechtssprechung im Arbeitsrecht habe sich "eine Null-Toleranz-Politik bei Delikten zu Lasten des Arbeitgebers" entwickelt


(17.02.10) - Kündigungen aufgrund von Eigentums- und Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, die sich auf geringwertige Gegenstände beziehen, sollen ohne vorherige Abmahnung nicht möglich sein. Dies fordert die Linksfraktion in einem Gesetzentwurf (17/649), mit dem zugleich Kündigungen aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen werden sollen.

Darüber hinaus sollen "entsprechende Regelungen für das Bürgerliche Gesetzbuch und das Berufsbildungsgesetz getroffen werden", heißt es in dem Gesetzentwurf.

Seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes 1984 zum Verzehr eines Bienenstiches durch eine Verkäuferin habe sich eine Rechtssprechung im Arbeitsrecht entwickelt, "die eine Null-Toleranz-Politik bei Delikten zu Lasten des Arbeitgebers verfolge – frei nach dem Motto 'Wer klaut, der fliegt, wer einmal lügt, dem glaubt man nicht'", schreiben die Parlamentarier.

So seien der Diebstahl eines Käses im Wert von 1,99 Euro, die Mitnahme unverkäuflicher Ware oder das Trinken eines Kaffees im Wert von 0,20 Cent als wichtige Gründe durch die Rechtsprechung anerkannt worden, die eine Kündigung des Arbeitnehmers gerechtfertigt hätten, heißt es weiter. Dabei müsse der Arbeitgeber vielfach nicht einmal mehr eine solche Handlung des Arbeitnehmers beweisen, schreibt die Linksfraktion, es reiche aus, wenn dem Gericht "ein dringender Verdacht" präsentiert werde. (Deutscher Bundestag: ra)

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