Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Abgeordnete und Bestechlichkeit


Linke fordert: Abgeordnetenbestechlichkeit soll ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden
Bestechung ausländischer Abgeordneter in weiterem Umfang strafbar sei als diejenige von deutschen Mandatsträgern


(10.05.10) - Die Abgeordnetenbestechlichkeit soll Aufnahme in das Strafgesetzbuch finden. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Gesetzentwurf (17/1412) vorgelegt. Darin werde auch die Abgeordnetenbestechung neu geregelt. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten.

So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er "für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht".

Die Fraktion fordert zudem, dass die Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption "umgehend" in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte das Übereinkommen im Dezember 2003 unterzeichnet. Die Linksfraktion argumentiert, Korruption erschüttere das Vertrauen der Bürger in Politik, Verwaltung und Geschäftsverkehr.

Dieses Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln des sozialen und demokratischen Rechtsstaats sei aber "unabdingbare Grundlage" des Funktionierens des verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Systems. Dies gelte umso mehr angesichts des "unhaltbaren Zustands", dass die Bestechung ausländischer Abgeordneter in weiterem Umfang strafbar sei als diejenige von deutschen Mandatsträgern. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt

    Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).

  • Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

    Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).

  • Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen

    Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.

  • Auskunftssperren für Mandatsträger

    Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen