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Änderung des Presse-Grosso-Systems


SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Presse-Grosso-System soll gesetzlich absichern
Ein Zivilgerichtsverfahren habe das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen


(08.04.13) - Das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem soll kartellrechtlich abgesichert werden. Zu diesem Zweck haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Gesetzentwurf (17/12679) eingebracht. Das Presse-Grosso-System stelle sicher, dass Pressetitel und insbesondere auch Titel kleiner Verlage und Titel mit kleinen Auflagen überall erhältlich seien.

Eine gesetzliche Regelung sei notwendig, da in einem Zivilgerichtsverfahren das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen worden sei. Da es keine außergerichtliche oder außergesetzliche Verständigung gegeben habe, werde der Weg einer gesetzlichen Absicherung von Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gewählt, begründen die Fraktionen ihr Vorgehen.

Die Änderung des Presse-Grosso-Systems war nach Angaben der Fraktionen bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/11053) beschlossen worden, das sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde. Die Regelungen im Presse-Grosso-System würden jedoch keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss darstellen. "Es ist daher davon auszugehen, dass diese Regelungen dem Grunde nach unstreitig sind. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die Änderung des Presse-Grosso nunmehr separat auf den Weg gebracht werden", schreiben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)


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