Emissionshandel mit Treibhausgasen
Berichtspflicht für künftige Teilnehmer am Emissionshandelssystem
Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom Dezember 2008 soll der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen werden
(11.05.09) - Der Emissionshandel mit Treibhausgasen soll ab 2013 ausgeweitet und daher neu geregelt werden. Auch wenn die grundlegenden Änderungen erst in der kommenden Legislaturperiode vorgenommen werden sollen, hat die Koalition bereits jetzt einen ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (16/12853) vorgelegt.
Es soll die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, bereits ab 2010 die dafür notwendigen Daten zu erheben. Es verpflichtet bestimmte Emittenten von CO2 wie beispielsweise Fluggesellschaften bereits ab dem kommenden Jahr über ihre Treibhausgasemissionen Auskunft zu geben, um diese in den Emissionshandel einbeziehen zu können.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom Dezember 2008 soll der Luftverkehr ab 2012 in den Emissionshandel einbezogen werden, ab 2013 werden weitere Betreiber von Anlagen mit CO2-Ausstoß in das Emissionshandelssystem integriert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.