Gesetzentwurf: Aktienrecht wird geändert
Unternehmen sollen Kernkapital in Zukunft auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien bilden können
Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien solle auch bei nichtbörsennotierten Gesellschaften bestehen bleiben
(28.03.12) - Nach Auffassung der deutschen Bundesregierung bedarf das geltende Aktienrecht einer "punktuellen Weiterentwicklung". Sie schlägt deshalb vor, bei einer Wandelanleihe (der Inhaber einer Wandelschuldverschreibung kann diese während der Laufzeit der Anleihe zu einem vorher festgelegten Verhältnis in Aktien umwandeln) auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen.
Wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8989) weiter hervorgeht, sollen Unternehmen Kernkapital in Zukunft auch durch die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien (das sind Aktien, bei denen der Inhaber bestimmte Dividendenvorzüge genießt, dafür aber kein Stimmrecht in der Hauptversammlung besitzt) bilden können.
Ein Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien solle auch bei nichtbörsennotierten Gesellschaften bestehen bleiben. Allerdings werde die Ausgabe von Inhaberaktien an den Ausschluss des Einzelverbriefungsanspruchs geknüpft und Hinterlegung der Sammelurkunde bei einer Wertpapiersammelbank oder einem vergleichbaren ausländischen Verwahrer zur Pflicht gemacht. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>