Ausfuhranmeldungen nur noch elektronisch
"Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) wird der Verpflichtung zur elektronischen Beantragung der Ausfuhrabfertigung gerecht
Wirtschaft soll durch die Umstellung entlastet werden
(26.08.09) - Compliance bei der Ausfuhr von Wirtschaftsgütern: Unternehmen dürfen Ausfuhranmeldungen in Zukunft nicht mehr in Papierform, sondern nur noch auf elektronischem Wege abgeben. Dies sieht die von der Bundesregierung vorgelegte Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (16/13920) vom 21. August 2009 vor. Sie folgt der 84. Änderung vom 9. März 2009.
Die Wirtschaft werde durch die Umstellung entlastet, glaubt die Deutsche Bundesregierung. In Zukunft würden jährlich 77.760 Ausfuhrgenehmigungen elektronisch abgerufen werden können. Pro Ausfuhrvorgang würden damit zwei Stunden Arbeitszeit durch die nicht mehr notwendige Fahrt zur Ausfuhrzollstelle entfallen. Die Entlastung schätzt die Regierung auf 3,7 Millionen Euro. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
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Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
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Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.