Einführung einer Familienpflegezeit
Gesetzentwurf: Regierung will Pflege von Angehörigen durch Berufstätige erleichtern
Die meisten Menschen würden die Verantwortung für pflegebedürftige Eltern oder Lebenspartner lieber selbst übernehmen als dies an den Staat oder ein Heim zu delegieren
(17.06.11) - Die Bundesregierung will es Berufstätigen durch die Einführung einer Familienpflegezeit erleichtern, pflegebedürftige Angehörige im häuslichen Umfeld zu betreuen. Nach Angaben der Regierung wird in Deutschland derzeit mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen, rund 1,63 Millionen Menschen, zu Hause durch Angehörige gepflegt. Der Gesetzentwurf (17/6000), über den der Bundestag heute in erster Lesung berät, sieht vor, dass Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf einen Mindestumfang von 15 Stunden reduzieren können, um Angehörige zu pflegen.
Die Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten während dieser Familienpflegezeit das Gehalt um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Gehalt und dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung ergebenden geringeren Gehalt aufstocken, sollen dies durch ein zinsloses Bundesdarlehen finanzieren können. Der Beschäftigte muss nach der Familienpflegezeit dann aber so lange Vollzeit zum geringeren Gehalt arbeiten, bis dieses Darlehen abbezahlt ist. Das mögliche Ausfallrisiko für den Arbeitgeber im Fall eines Todes des Arbeitnehmers oder der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss durch eine Familienpflegezeitversicherung abgedeckt sein.
Die Regierung beruft sich in ihrem Gesetzentwurf auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Die meisten Menschen würden die Verantwortung für pflegebedürftige Eltern oder Lebenspartner lieber selbst übernehmen als dies an den Staat oder ein Heim zu delegieren. Nach einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach hielten es 65 Prozent der Berufstätigen für wünschenswert, dass Angehörige durch Familienmitglieder gepflegt werden. Und 91 Prozent aller Berufstätigen hielten es für wichtig oder sehr wichtig, dass diese Pflege den berufstätigen Angehörigen durch entsprechende Regelungen erleichtert wird. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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