Nicht gemeldete und unregulierte Fischerei
Regierung legt einen Entwurf zur Änderung des Seefischereigesetzes vor
Seefischereigesetz wird nach Rechtsänderungen an das geltende Fischereirecht der EU angepasst
(14.07.11) - Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (17/6332) vor, der durch die Änderung des Seefischereigesetzes und des Seeaufgabengesetzes zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei und zur Reform des Fischereikontrollsystems der EU beitragen soll.
Aufgrund eines neuen Verordnungsrechts auf EU-Ebene sind dazu auf nationaler Ebene gesetzliche Regelungen zu treffen. Darüber hinaus soll das Seefischereigesetz nach Rechtsänderungen an das geltende Fischereirecht der EU angepasst werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
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Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
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Bekämpfung von Finanzkriminalität
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
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Auskunftssperren für Mandatsträger
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.