Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Gesetzentwurf: Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen
Informationsaustausch solle in automatisierter Form erfolgen
(07.04.11) - Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen neuen Regelungen der EU zur Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5224) vor.
Danach würden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedsstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch solle in automatisierter Form erfolgen, heißt es in dem Entwurf weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
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Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
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Bekämpfung von Finanzkriminalität
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
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Auskunftssperren für Mandatsträger
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