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Änderung des Bundeszentralregistergesetzes


Gesetzentwurf: Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen
Informationsaustausch solle in automatisierter Form erfolgen


(07.04.11) - Durch eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sollen neuen Regelungen der EU zur Verbesserung des Austauschs von Strafregisterinformationen in das deutsche Recht überführt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5224) vor.

Danach würden künftig alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedsstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch solle in automatisierter Form erfolgen, heißt es in dem Entwurf weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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