Kassen lassen sich leicht manipulieren
Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug: Elektronische Kassen künftig zertifiziert
Die Bundesregierung hat nun das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet
Die Deutsche Bundesregierung will Manipulation beispielsweise bei elektronischen Kassen verhindern. Technisch war das bislang recht einfach möglich. Nach einer Übergangsphase müssen solche Systeme künftig zertifiziert sein. Zudem können Steuerverwaltungen unangemeldet und spontan die Kassen überprüfen.
Ein ganz alltäglicher Vorgang: Kunden bringen ihre Waren zur Kasse, es piept, sie müssen nur noch bezahlen. Die Kasse macht alles automatisch - die richtige Mehrwertsteuer auf das Produkt anrechnen, die Summe berechnen. Und fertig.
Doch was, wenn jemand diesen Vorgang manipuliert? Offenbar ein immer größer werdendes Problem, das die Bundesregierung jetzt angeht.
Technisch ist es recht einfach möglich, elektronische Aufzeichnungen zu manipulieren. Sie können gelöscht oder verändert werden, ohne dass das im Nachhinein feststellbar ist. Betrügerische Manipulationen führen zu Steuerausfällen. Zudem verzerren sie den Wettbewerb, da sie den Ehrlichen gegenüber dem Unehrlichen benachteiligen.
Die Bundesregierung hat nun das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Sie schiebt damit Manipulation und Betrug einen Riegel vor. Zudem erhalten Steuerverwaltungen neue Prüfmöglichkeiten.
Kassen nur noch mit Zertifikat
Das Gesetzt sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme - beispielsweise Registrierkassen - künftig nur noch mit "zertifizierter Sicherung" eingesetzt werden dürfen. Die technischen Anforderungen für die Sicherungssysteme definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI.
Die Kassen können dann spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung überprüft werden. Das Instrument heißt "Kassennachschau".
Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen. Eine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassen wird es aber weiterhin nicht geben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.07.16
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