Regierung will Vereinsgesetz verschärfen
Ein Gesetzentwurf hat das Ziel, Vereinigungen entgegenzuwirken, die einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität bieten
Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen sollen nicht benutzt werden dürfen
Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9525) beim Bundestag eingereicht. Das geltende Recht sei "äußerst komplex und unübersichtlich" und damit "fehleranfällig", schreibt die Bundesregierung.
Mit der Neuregelung solle bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden können. Insgesamt solle die "Einziehung von Taterträgen" deutlich einfacher und umfassender möglich werden.
Wie die Regierung weiter schreibt, schaffe der Entwurf darüber hinaus für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität "ein rechtliches Instrument, mit dem aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden kann". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 26.10.16
Meldungen: Gesetze
-
Verordnung zu Cookies auf Webseiten vorgelegt
Damit Internetnutzer eine "anwenderfreundliche Alternative zu der Vielzahl zu treffender Einzelentscheidungen" bei Cookie-Einwilligungsbannern haben, hat die Bundesregierung eine Verordnung auf den Weg gebracht (20/12718).
-
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Mit der 21. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsordnung soll die Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, restriktiver gehandhabt werden.
-
Bekämpfung von Finanzkriminalität
Der Etat des Bundesfinanzministeriums (Einzelplan 08) soll 2025 um 332 Millionen Euro auf 10,1 Milliarden Euro steigen im Vergleich zu 2024. Das zumindest sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zugeleitet wurde (20/12400).
-
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz beschlossen
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (KapMuG - 20/10942, 20/11307) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Ablehnung der CDU/CSU-Fraktion, der Gruppen Die Linke und BSW und Enthaltung der AfD-Fraktion.
-
Auskunftssperren für Mandatsträger
Die Deutsche Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (20/12349) den Schutz gefährdeter Personen vor Anfeindungen oder sonstigen Angriffen, die nach Bekanntwerden ihrer Wohnanschrift durch Melderegisterauskünfte erfolgen können, verstärken.