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Strafverordnung für Rindfleisch


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
Erlass eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung, mit welchem dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 entsprochen wird



Die Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung soll aufgehoben werden. Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf (19/4728) vor, der Verstöße gegen die Etikettierungsvorschriften für Rindfleisch nicht mehr mit Strafnormen ahnden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 21. September 2016 die entsprechenden Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt.

Dafür sollen die Straftatbestände zu Ordnungswidrigkeitstatbeständen abgestuft und stattdessen der bisher geltende Bußgeldrahmen angehoben werden. Als Begründung wurde zudem angegeben, dass in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit Geld- oder Freiheitsstrafen praktisch nicht verhängt worden seien. Darüber hinaus soll aus den gleichen Gründen das Milch- und Margarinegesetz geändert werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.10.18
Newsletterlauf: 23.11.18


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