Datenübermittlung und Datenpflege
Evaluierung zum "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz"
Der Bericht enthält zugleich eine Reihe von Handlungsempfehlungen, zu denen unter anderem die Verbesserung der Datenqualität im AZR gehört
Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor. Danach hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat dem Bundestag über die Wirksamkeit der mit dem "Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz" 2019 beschlossenen Maßnahmen zu berichten. Gegenstand des Gesetzes ist laut Vorlage das Ausländerzentralregister (AZR) mit rund 21,7 Millionen personenbezogenen Datensätzen im allgemeinen Bestand, "auf das heutzutage potentiell mehr als 16.000 öffentliche Stellen und Organisationen mit mehr als 150.000 Einzelnutzern als Informationsquelle zugreifen können".
Mit dem Gesetz wurde dem Bericht zufolge dem Anliegen der Länder und Kommunen zur Weiterentwicklung der Nutzungsmöglichkeiten des AZR Rechnung getragen. Dabei sei es vorrangig darum gegangen, "die nach der Verteilung von Asyl- und Schutzsuchenden bestehenden Aufgaben effizienter zu organisieren und steuern zu können". Das Gesetz habe die Digitalisierung und Automatisierung von IT-Verfahren rund um das AZR beschleunigt und dessen Bedeutung als wichtige Informationsquelle in der Migrationsverwaltung weiter gestärkt.
Der Bericht enthält zugleich eine Reihe von Handlungsempfehlungen, zu denen unter anderem die Verbesserung der Datenqualität im AZR gehört. Die Qualität der Daten im AZR sei entscheidend für die unterschiedlichen Aufgaben der zugriffsberechtigten öffentlichen Stellen, heißt es in der Vorlage. Wesentliche Einflussfaktoren auf die Datenqualität seien die Vollständigkeit und die Aktualität der Daten.
"Es wurde deutlich, dass die Übermittlung der im AZR zu speichernden Daten nicht vollumfänglich erfolgt", schreiben die Autoren weiter. Empfohlen wird, "die Bedeutung der Datenqualität bei den öffentlichen Stellen weiterhin zu betonen und auf die gesetzliche Verpflichtung zur unverzüglichen Datenübermittlung und Datenpflege weiterhin hinzuweisen". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 09.02.24
Newsletterlauf: 16.04.24
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.