Bundesregierung legt Nationale Datenstrategie vor
Nationale Datenstrategie der Bundesregierung – Weiterentwicklung Fortschritt durch Datennutzung
Strategie für mehr und bessere Daten für neue, effektive und zukunftsweisende Datennutzung
Die Bundesregierung will erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. Damit diese in größerem Umfang und besserer Qualität zur Verfügung stehen, hat sie die Nationale Datenstrategie vorgelegt (20/8260), die den Weg zur einer "effektiven und zukunftsfähigen Datennutzung" bereiten soll. Viele Daten blieben bislang ungenutzt, seien von unzureichender Qualität, nicht zugänglich, auffindbar, interoperabel oder aufgrund fehlender Lizenzbestimmungen nicht nachnutzbar, heißt es in dem 17-seitigen Dokument. Dabei seien Daten zentral für die digitale und ökologische Transformation.
Verbessert werden sollen insbesondere die "Innovations-, Transformations- und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Gesellschaft", schreibt die Bundesregierung. Dies bedeute auch, Kenntnisse über die Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit von Daten in der Bevölkerung zu steigern. Das Vertrauen in Bezug auf die Nutzung von Daten müsse weiter gestärkt werden. Ziel müsse es sein, dass Bürgerinnen und Bürger "einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen", schreibt die Bundesregierung weiter.
Definiert wird in der Strategie unter anderem eine Roadmap mit Bundesgesetzgebung, begleitender EU-Gesetzgebung sowie Strukturen und Datenräumen bis Ende 2024. Danach soll im dritten Quartal 2023 neben der Datenstrategie auch ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgelegt werden.Für das vierte Quartal 2023 ist eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz angedacht und auch das Beschäftigtendatengesetz ist dort aufgeführt. Für 2024 sind in der Roadmap das Mobilitätsdatengesetz, das Forschungsdatengesetz, der Rechtsanspruch auf Open Data und das Bundestransparenzgesetz als Vorhaben verzeichnet.
Den Rahmen der Strategie bildeten das europäische und nationale Recht sowie die im Jahr 2022 vorgelegte Digitalstrategie der Bundesregierung, die die relevanten Vorhaben der einzelnen Ressorts enthalte. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 31.10.23
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.