Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
Zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren
Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.
Laut Unterrichtung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme eine Einfügung aus dem Gerichtsverfassungsgesetz und aus haushalterischer Sicht eine Änderung bei der Reduzierung der Gerichtsgebühr vorgeschlagen. Die Bundesregierung habe in ihrer Gegenäußerung dem Vorschlag des Bundesrates, die Ermöglichung einer Zuständigkeitskonzentration bei den an der Erprobung des Online-Verfahrens teilnehmenden Gerichten auch auf einzelne Sachgebiete zu erstrecken, zugestimmt.
Dagegen werde der Vorschlag zur Gerichtsgebühr abgelehnt. Die Bundesregierung habe den Vorschlag des Bundesrates geprüft, sehe jedoch keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf. Mindereinnahmen in den Justizhaushalten der Länder seien durch die Gebührenreduzierung gegenüber der Regelgebühr nicht in größerem Umfang zu erwarten, da sich die Reduzierung ausschließlich auf die an der Erprobung teilnehmenden Gerichte und dort auf die Verfahren beschränke, die als Online-Verfahren geführt werden. 8Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 22.11.24
Newsletterlauf: 22.02.25
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.