Regulierung Künstlicher Intelligenz


Kennzeichnungspflicht bei Einsatz von KI-Systemen abgelehnt
Vertreter der SPD-Fraktion und der Grünen schlossen sich einzelnen Punkten des Antrags, etwa bei den Themen Transparenz, Kennzeichnungspflichten oder einem öffentlichen KI-Register an




Der EU-Verordnungsvorschlag zur Regulierung Künstlicher Intelligenz befindet sich derzeit im sogenannten Trilog-Verfahren. Ein Antrag der Linksfraktion (20/7419), in dem diese unter anderem gefordert hatte, dass KI-Hochrisiko-Systeme von einer Aufsichtsbehörde vor Inverkehrbringung auf Konformität mit der geplanten EU-Verordnung geprüft werden, ist im Digitalausschuss gescheitert. Der Antrag wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion abgelehnt.

In dem Antrag fordert die Fraktion weiter, dass die Bundesregierung eine nationale Aufsichtsbehörde benennen und diese mit entsprechenden Haushaltsmitteln ausstatten soll. Zudem möchten die Abgeordneten erreichen, dass KI-Basismodelle und Mehrzweck-KI-Systeme Hochrisiko-Systemen gleichgestellt werden, erklärte eine Vertreterin der Fraktion in der Aussprache. Es solle "keine Unterschiede in der Risikobewertung der verschiedenen Anwendungen innerhalb der Kategorie Hochrisiko" geben. Alle im Geschäftsbereich der Bundesregierung befindlichen KI-Systeme sollten "zeitnah nach einem standardisierten Risikoklassenmodell durch dafür speziell qualifizierte Personen" bewertet und in einem öffentlich zugänglichen KI-Register erfasst werden, fordert die Fraktion im Antrag weiter.

Vertreter der SPD-Fraktion und der Grünen schlossen sich einzelnen Punkten des Antrags, etwa bei den Themen Transparenz, Kennzeichnungspflichten oder einem öffentlichen KI-Register an, kritisierten aber unter anderem, dass eine Benennung einer nationalen Behörde und das Bereitstellen von Haushaltsmitteln erst möglich sei, wenn die Verordnung konkret ausgestaltet sei. Zudem brauche es eine flexiblere Lösung für Foundation Models als im Antrag angedacht.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion sagte, der Antrag sei der Inbegriff der Technologiefeindlichkeit. Die Risiken der Technologie müssten adressiert werden, aber es dürfe keine Überregulierung geben. Auch eine Vertreterin der Union warf der Linksfraktion eine Konzentration beim Thema KI auf risikobehaftete beziehungsweise negative Aspekte vor. Dass die Risikoklassifizierung nicht zu unüberwindlichen Hürden für KMU und Startups führen dürfe, betonte eine Vertreterin der AfD-Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.11.23
Newsletterlauf: 07.02.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen