Regierung gibt Auskunft über Transparenzregister
Stand und fehlende Einträge im Transparenzregister
Im aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität" des Bundesministeriums der Finanzen werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern
Im Transparenzregister waren zum Stichtag 31. August 2023 1.761.695 Rechtseinheiten eingetragen. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (20/8480) auf eine Kleine Anfrage (20/8262) der Fraktion Die Linke hervor. Die Fraktion hatte in der Vorbemerkung ihrer Anfrage auf die Funktion des Transparenzregisters hingewiesen, das im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt wurde: "Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen."
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 30. Juni 2023 endete die Verfolgungsfreiheit für die im Transparenzregister eintragungspflichtigen GmbHs. Tatsächlich waren im vergangenen Jahr mit Stand zum 17. August 2022 von 1.476.816 eintragungspflichtigen GmbHs lediglich 740.649 eingetragen – damit lag für knapp die Hälfte aller GmbHs keine Eintragung vor. Es fehlten 736 167 GmbHs (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/3112), wodurch das Transparenzregister bis dahin nach Ansicht der Fragestellenden nur sehr lückenhaft umgesetzt war. Nachdem Bußgelder für die eintragungspflichtigen Gesellschaften mehrmals ausgesetzt worden waren, werden diese nun für GmbHs bei Nichteintragung seit dem 1. Juli 2023 erhoben. Für die Kommanditgesellschaften (KGs) endet die Frist erst zum Ende des Jahres 2023.
Zudem endete die Frist für die Übermittlung der Grundbuchdaten an den Bundesanzeiger am 31. Juli 2023. Die Verknüpfung zwischen Grundbuchdaten und Transparenzregister war durch das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II im Herbst 2022 geschaffen worden. Sie ist ein wichtiger Schritt für einen transparenteren Immobilienmarkt und schafft eine zentrale Abfragemöglichkeit. Das Transparenzregister war im Jahr 2017 in Deutschland eingeführt worden.
Es soll dabei helfen, den tatsächlichen Eigentümer eines Unternehmens zu identifizieren und zu mehr Transparenz bei komplizierten Eigentümerstrukturen, Firmengeflechten und Finanzflüssen beitragen. Ob das Transparenzregister diese Wirksamkeit entfalten kann, hängt stark davon ab, wie vollständig und exakt die Eintragungen der eintragungspflichtigen Rechtseinheiten sind, aber auch davon, wie das Transparenzregister geführt wird und ob die Richtigkeit der Einträge kontrolliert wird. Wie es sich dazu aktuell verhält, ist Gegenstand dieser Kleinen Anfrage.
(Deutscher Bundestag: ra)
Im aktuellen "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität" des Bundesministeriums der Finanzen werden weitere Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der im Transparenzregister hinterlegten Daten zu verbessern. Zudem soll ein Immobilientransaktionsregister eingerichtet werden, um die Transparenz im Immobilienbereich im Sinne einer verbesserten Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie einer effektiveren Sanktionsdurchsetzung zu fördern.
Anlass für eine erneute Abfrage geben neben den im Rahmen des "Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes" vorgesehen Maßnahmen auch das Ende der Verfolgungsfreiheit für die eintragungspflichtigen GmbHs sowie das Auslaufen der Stichtagsregelung für die Übermittlung der Grundbuchdaten. Zudem bietet das Transparenzregister eine wichtige Datengrundlage für die Suche nach verdächtigem Vermögen sowie zur Ermittlung und Einfrierung von Oligarchen-Vermögen im Rahmen der Sanktionsdurchsetzung. Es stellt sich die Frage, welche Wirksamkeit das Transparenzregister in dieser Hinsicht entfalten kann. Wichtige Anhaltspunkte hierfür gibt unter anderem die Nationale Sicherheitsstrategie der Bundesregierung, welche zum Ziel hat, die "Transparenz bei Vermögensverhältnissen [zu] verbessern, um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, Sanktionsregime besser umzusetzen und Grunderwerb zu sicherheitsgefährdenden Zwecken rechtzeitig erkennen zu können." (vgl. Wehrhaft. Resilient. Nachhaltig. Integrierte Sicherheit für Deutschland. Nationale Sicherheitsstrategie, S. 55). (Deutsche Bundestag: ra)
eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 19.01.24
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