Politisch motivierte Desinformation


Vorgehen gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen
Desinformation keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen



Ein mögliches Vorgehen von Bürgern gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12316) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11930). Danach können Bürger mögliche Online-Desinformationskampagnen direkt bei den Plattformbetreibern melden. Diese müssen nach dem Digital Services Act (DSA) "zwingend ein Melde- und Abhilfeverfahren bereithalten", wie die Bundesregierung ausführt. Der DSA werde in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Meldungen müssten zeitnah bearbeitet und rechtswidrige Inhalte zügig entfernt werden. Etwaige Beschwerden könnten an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat sich wiederholt über den Einfluss ausländischer Desinformationen auf den politischen Willensbildungsprozess in Deutschland besorgt gezeigt. Der Kampf dagegen bildet neben dem Krieg in der Ukraine einen der Informationsschwerpunkte der Bundesregierung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat listet beispielhaft Fälle russischer Desinformation auf, während der diplomatische Dienst der Europäischen Union sogar eine Datenbank dazu führt (https://euvsdisinfo.eu/). Auch zum aktuellen israelisch-palästinensischen Konflikt hat die Bundesregierung eine Reihe von Klarstellungen.

Entgegen dieser Schwerpunktsetzung ist Desinformation jedoch keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen aufzufassen. Gezielte Fehlinformationen können auch im Inland produziert oder perpetuiert werden. Propaganda, eine der verschiedenen Formen von Desinformation, kann definiert werden als „staatlich oder politisch motivierte Desinformation, die darauf abzielt, öffentliche Meinungen zu kontrollieren oder zu manipulieren“ (schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Judith Möller zur 56. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 15. Mai 2024, S. 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-pa-kultur-56-sitzung-1001872). A priori kann diese Propaganda nicht nur von ausländischen Autokratien, sondern auch von demokratisch gewählten Regierungen ausgehen, etwa indem sie Falschdarstellungen aus den Medien aufgreifen und wiederholen, ohne sie kritisch zu hinterfragen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 23.09.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

  • Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen

    Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.

  • Versorgungslage signifikant verbessert

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