Politisch motivierte Desinformation
Vorgehen gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen
Desinformation keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen
Ein mögliches Vorgehen von Bürgern gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12316) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11930). Danach können Bürger mögliche Online-Desinformationskampagnen direkt bei den Plattformbetreibern melden. Diese müssen nach dem Digital Services Act (DSA) "zwingend ein Melde- und Abhilfeverfahren bereithalten", wie die Bundesregierung ausführt. Der DSA werde in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Meldungen müssten zeitnah bearbeitet und rechtswidrige Inhalte zügig entfernt werden. Etwaige Beschwerden könnten an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat sich wiederholt über den Einfluss ausländischer Desinformationen auf den politischen Willensbildungsprozess in Deutschland besorgt gezeigt. Der Kampf dagegen bildet neben dem Krieg in der Ukraine einen der Informationsschwerpunkte der Bundesregierung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat listet beispielhaft Fälle russischer Desinformation auf, während der diplomatische Dienst der Europäischen Union sogar eine Datenbank dazu führt (https://euvsdisinfo.eu/). Auch zum aktuellen israelisch-palästinensischen Konflikt hat die Bundesregierung eine Reihe von Klarstellungen.
Entgegen dieser Schwerpunktsetzung ist Desinformation jedoch keinesfalls als ein rein ausländisches Phänomen aufzufassen. Gezielte Fehlinformationen können auch im Inland produziert oder perpetuiert werden. Propaganda, eine der verschiedenen Formen von Desinformation, kann definiert werden als „staatlich oder politisch motivierte Desinformation, die darauf abzielt, öffentliche Meinungen zu kontrollieren oder zu manipulieren“ (schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Judith Möller zur 56. Sitzung des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien am 15. Mai 2024, S. 1, www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw20-pa-kultur-56-sitzung-1001872). A priori kann diese Propaganda nicht nur von ausländischen Autokratien, sondern auch von demokratisch gewählten Regierungen ausgehen, etwa indem sie Falschdarstellungen aus den Medien aufgreifen und wiederholen, ohne sie kritisch zu hinterfragen. Zwei Beispiele mögen das verdeutlichen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 23.09.24
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.