Keine dauerhafte einheitliche Personenerkennung


Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBundesregierung verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance-Strategie

Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt



Die geplante Novelle zur Aktualisierung der EU-Verordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (electronic IDentification, Authentication and Trust Services, eIDAS) hat den Digitalausschuss beschäftigt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Daniela Kluckert (FDP), und Hagen-Joachim Saxowski, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), berichteten über das Verhandlungsergebnis des Trilogs vom 8. November 2023 und die weiteren Schritte bei der nationalen Umsetzung.

Mit der Verordnung will die Europäische Union (EU) einen Rahmen für eine europäische digitale Identität schaffen und den Bürgern eine Art digitale Brieftasche zur Verfügung stellen. Darin können zum Beispiel Ausweise, Führerschein oder Zeugnisse gespeichert werden und validiert werden. In Deutschland soll der Online-Personalausweis Ausgangspunkt dieser Wallet-Infrastruktur sein, berichtete Saxowski dem Ausschuss. Es werde noch geklärt, wie die Bereitstellung einer nationalen Wallet ab Ende 2026 aussehen werde. Aktuell werde in einem Konsortium an Prototypen gearbeitet.

Die wesentlichen Forderungen Deutschlands seien im Trilog berücksichtigt worden, sagte Daniela Kluckert im Ausschuss. Die für vergangenen Dienstag geplante Abstimmung über den Verordnungsentwurf im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments konnte aufgrund eines versehentlich falsch versandten Textes nicht wie geplant stattfinden und soll nun am 7. Dezember nachgeholt werden. Digitale Identitäten seien eine Erleichterung für Bürger und Unternehmen, betonte Kluckert - egal ob es um die Baufinanzierung, das Eröffnen eines Kontos oder das Zertifizieren von Zeugnissen gehe.

Jeder Nationalstaat werde eigenständig eine Wallet herausgeben, die aber alle gegenseitig anerkannt werden sollen. Um der Gefahr der Profilbildung vorzubeugen, habe die Bundesregierung darauf geachtet, dass es keine dauerhafte einheitliche Personenerkennung geben werde, sagte Kluckert. Wichtig sei auch sei gewesen, den Open-Source-Ansatz zu stärken, damit sich das Öko-System gut entwickeln könne. Die Code-Basis werde daher auch als Open-Source-Lösung bereitgestellt, was hoffentlich zum Vertrauen beitrage, ergänzte Saxowski.

Auf eine Frage aus den Reihen der Unionsfraktion, wie sich die aktuelle Haushaltslage auf das Thema auswirke, etwa darauf, wann die Smart-eID komme, antwortete der BMI-Vertreter, dies hänge davon ab, wie der Haushalt für 2024 aussehe. Auch in Bezug auf den Start der Marketing-Kampagne komme es darauf an, wie der Haushalt ausfalle. Auf Nachfrage aus der Linksfraktion zur Kampagne sagte er, diese beziehe sich auf den Online-Ausweis und die Anwendungsfälle beziehungsweise den Gebrauch.

Auf eine Frage aus der Grünen-Fraktion zum Einsatz der Ledger-Technologie trotz Bedenken des Europäischen Datenschutzbeauftragten antwortete das BMDV, Deutschland habe sich zwar dagegen ausgesprochen, aber keine Mehrheit für seine Position finden können. Zur Anwendung werde die Technologie hier voraussichtlich nicht kommen. Auf die Frage aus der AfD-Fraktion, ob mit einer Zunahme bei den Identitätsdiebstählen zu rechnen sei, hieß es vom BMDV, die Wallet müsse über das Sicherheitsniveau "hoch" verfügen. Sie werde auf dem Smartphone nochmals zusätzlich gesichert sein, sodass sie mindestens genauso sicher sei wie ein Ausweis in einer analogen Brieftasche. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 01.12.23
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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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