Keine dauerhafte einheitliche Personenerkennung


Umgang mit Klimarisiken im Bankensektor durch die Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBundesregierung verweist ferner auf im Juli 2023 von der BaFin veröffentlichten und im Internet abrufbaren Sustainable Finance-Strategie

Die Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung vom Mai 2021 werde weiter umgesetzt



Die geplante Novelle zur Aktualisierung der EU-Verordnung über elektronische Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Vertrauensdienste (electronic IDentification, Authentication and Trust Services, eIDAS) hat den Digitalausschuss beschäftigt. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Daniela Kluckert (FDP), und Hagen-Joachim Saxowski, Referatsleiter im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), berichteten über das Verhandlungsergebnis des Trilogs vom 8. November 2023 und die weiteren Schritte bei der nationalen Umsetzung.

Mit der Verordnung will die Europäische Union (EU) einen Rahmen für eine europäische digitale Identität schaffen und den Bürgern eine Art digitale Brieftasche zur Verfügung stellen. Darin können zum Beispiel Ausweise, Führerschein oder Zeugnisse gespeichert werden und validiert werden. In Deutschland soll der Online-Personalausweis Ausgangspunkt dieser Wallet-Infrastruktur sein, berichtete Saxowski dem Ausschuss. Es werde noch geklärt, wie die Bereitstellung einer nationalen Wallet ab Ende 2026 aussehen werde. Aktuell werde in einem Konsortium an Prototypen gearbeitet.

Die wesentlichen Forderungen Deutschlands seien im Trilog berücksichtigt worden, sagte Daniela Kluckert im Ausschuss. Die für vergangenen Dienstag geplante Abstimmung über den Verordnungsentwurf im Industrieausschuss des Europäischen Parlaments konnte aufgrund eines versehentlich falsch versandten Textes nicht wie geplant stattfinden und soll nun am 7. Dezember nachgeholt werden. Digitale Identitäten seien eine Erleichterung für Bürger und Unternehmen, betonte Kluckert - egal ob es um die Baufinanzierung, das Eröffnen eines Kontos oder das Zertifizieren von Zeugnissen gehe.

Jeder Nationalstaat werde eigenständig eine Wallet herausgeben, die aber alle gegenseitig anerkannt werden sollen. Um der Gefahr der Profilbildung vorzubeugen, habe die Bundesregierung darauf geachtet, dass es keine dauerhafte einheitliche Personenerkennung geben werde, sagte Kluckert. Wichtig sei auch sei gewesen, den Open-Source-Ansatz zu stärken, damit sich das Öko-System gut entwickeln könne. Die Code-Basis werde daher auch als Open-Source-Lösung bereitgestellt, was hoffentlich zum Vertrauen beitrage, ergänzte Saxowski.

Auf eine Frage aus den Reihen der Unionsfraktion, wie sich die aktuelle Haushaltslage auf das Thema auswirke, etwa darauf, wann die Smart-eID komme, antwortete der BMI-Vertreter, dies hänge davon ab, wie der Haushalt für 2024 aussehe. Auch in Bezug auf den Start der Marketing-Kampagne komme es darauf an, wie der Haushalt ausfalle. Auf Nachfrage aus der Linksfraktion zur Kampagne sagte er, diese beziehe sich auf den Online-Ausweis und die Anwendungsfälle beziehungsweise den Gebrauch.

Auf eine Frage aus der Grünen-Fraktion zum Einsatz der Ledger-Technologie trotz Bedenken des Europäischen Datenschutzbeauftragten antwortete das BMDV, Deutschland habe sich zwar dagegen ausgesprochen, aber keine Mehrheit für seine Position finden können. Zur Anwendung werde die Technologie hier voraussichtlich nicht kommen. Auf die Frage aus der AfD-Fraktion, ob mit einer Zunahme bei den Identitätsdiebstählen zu rechnen sei, hieß es vom BMDV, die Wallet müsse über das Sicherheitsniveau "hoch" verfügen. Sie werde auf dem Smartphone nochmals zusätzlich gesichert sein, sodass sie mindestens genauso sicher sei wie ein Ausweis in einer analogen Brieftasche. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 01.12.23
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