Kartellamt in Krisenlagen anpassungsfähig


Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 2021/2022 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet
Es seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen



Die deutsche Wirtschaft hat sich nach Einschätzung der Bundesregierung in Krisenlagen als anpassungsfähig erwiesen. Die Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hätten sich spürbar auf die Wirtschaft in Deutschland ausgewirkt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes 2021/2022, wie aus einer Unterrichtung (20/7300) der Bundesregierung hervorgeht.

Die Ausnahmesituation habe sowohl die Tätigkeit weiter Teile der Wirtschaft als auch des Bundeskartellamts vor Herausforderungen gestellt, heißt es in der Stellungnahme. Dennoch habe sich die deutsche Wirtschaft im Berichtszeitraum als anpassungs- und widerstandsfähig erwiesen, auch wenn gegen Ende eine technische Rezession (ein preis-, saison- und kalenderbereinigter Rückgang des Bruttoinlandsproduktes im vierten Quartal 2022 sowie im ersten Quartal 2023) zu verzeichnen gewesen sei.

Das Bundeskartellamt habe in den erschwerten Bedingungen durch die aufeinanderfolgenden Krisenlagen "ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit" bewiesen. So seien keine pandemiebedingten Lücken bei der Durchsetzung des Kartellverbotes zu beklagen gewesen.

In der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums habe aufgrund auffälliger Preisentwicklungen die Wettbewerbssituation auf den Kraftstoffmärkten im Fokus gestanden. Zum viel diskutierten "Tankrabatt" im Sommer 2022 kommt das Bundeskartellamt laut Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die Steuersenkung überwiegend an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Gleichzeitig komme der Tätigkeitsbericht zu dem Schluss, dass dieses Ergebnis keine Aussage darüber zulasse, wie stark der Wettbewerbsdruck im Mineralölsektor sei und ob man auf den betreffenden Märkten von effektivem Wettbewerb ausgehen könne, heißt es in der Unterrichtung weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 15.09.23
Newsletterlauf: 30.10.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen