Internet Governance & Datenpolitik-Strategie


Stellenwert der Internet Governance für die BundesregierungLinksfraktion: Soweit bekannt, gibt es bislang keine Internet-Governance-Strategie der Bundesregierung




Bis Ende 2023 erarbeitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) eine Strategie für Internationale Datenpolitik. In dieser werde auch das Thema Internet Governance behandelt. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9231) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/8702). Darin hatten sich die Abgeordneten unter anderem erkundigt, wie die Bundesregierung Internet Governance definiert und welche Akteure sie als maßgeblich bei dem Thema betrachtet.

Die Regierung verstehe Internet Governance als Querschnittsaufgabe, heißt es in der Antwort dazu. Die Federführung liege allerdings im BMDV, in dem sich drei Beschäftigte "mit einem Anteil von 50 bis 100 Prozent" dauerhaft mit dem Thema befassten, heißt es in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung führt aus, sie habe ihr Engagement in internationalen Multi-Stakeholder-Gremien signifikant erhöht und unterstütze verschiedene Partner bei der "aktiven Teilnahme an regionalen sowie dem globalen Internet Governance Forum" (IGF) mittels Informationsaustauschs, Capacity Building und der Finanzierung von Kosten. 2019 habe man dem IGF eine finanzielle Unterstützung zur Stärkung des multilateralen Ansatzes in Höhe von einer Million US-Dollar für die Jahre 2020 bis 2022 zur Verfügung gestellt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Bei Internet Governance handelt es sich um einen breit interpretierbaren Begriff, der sich auf die Gesamtheit von Strategien, Grundsätzen und Mechanismen bezieht, die die Entwicklung und Nutzung des Internets maßgeblich beeinflussen. Sie wird durch Normen und Protokolle geprägt, die von diversen (technischen) Gemeinschaften bzw. Interessengruppen sowie staatlichen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Verschiedenste Stakeholder arbeiten in diversen (inter)nationalen Gremien und Arbeitsgruppen an der Entwicklung von Prinzipien, Normen, Strategien und Standards, um die Interoperabilität in einem heterogenen Netz von Netzen zu gewährleisten und um die Funktionsweise des Internets langfristig sicherzustellen. Die Governance ist dabei hoch komplex und dynamisch und Gegenstand anhaltender Debatten und Diskussionen, wie z. B. um die Auswirkungen auf die Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des freien Zugangs zu Informationen, der Vereinigungsfreiheit, des Rechts auf Protest, der Privatsphäre und der Anonymität.

Die Fragestellenden vertreten die Auffassung, dass bei der Entwicklung von Internetstandards möglichst eine Vielzahl von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern unterschiedlichster Hintergründe mitwirken soll, die sich für das Allgemeinwohl einsetzt, damit die gesellschaftlichen Bedürfnisse und Perspektiven einer heterogenen, globalisierten und von Ungleichheiten und Machtgefälle geprägten Gesellschaft vollständig berücksichtigt werden können. Damit diese Normen und Werte, die in den Internetstandards verankert sind, diese Rechte ermöglichen, anstatt sie zu bedrohen, müssen die Gremien und Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, die die Standards entwickeln, Interessengruppen einbeziehen, die ein breites Spektrum von Einzelpersonen und Gemeinschaften repräsentieren.

Diese Arbeit erfordert einen erheblichen Einsatz an Zeit und Ressourcen, und ein dauerhaftes Engagement, um nachhaltig und effektiv Wirkung zu entfalten. Es ist daher wenig überraschend, dass es zu einem Ungleichgewicht zu Ungunsten von Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Vertreterinnen und Vertretern des Globalen Südens kommt, obwohl sie bedeutsamen Input und technisches Wissen bereitstellen, Herausforderungen erkennen und Standards (mit)entwickeln können. Da Standards und Normen auch Werte repräsentieren können, ist es bedeutsam, der wertebasierten Einflussnahme von Ländern mit einer grundsätzlich anderen Perspektive, z. B. hinsichtlich der Wahrung von Grundrechten, durch eine angemessene Vertretung in den gleichen Gremien etwas entgegenzuhalten.
Soweit bekannt, gibt es bislang keine Internet-Governance-Strategie der Bundesregierung.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 19.02.24


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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