Steuerprivilegien öffentlicher Unternehmen
Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand: Wann will die deutsche Bundesregierung die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in deutsches Recht umsetzen?
Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06. Februar 2008: Ausnahme von der Gewerbesteuer für Unternehmen der öffentlichen Hand ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
(28.03.08) - Die Ergebnisse einer Arbeitgruppe im Bundesministerium der Finanzen zur Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP (16/8575). Darin verweist sie auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 06. Februar 2008, in der die Ausnahme von der Gewerbesteuer als ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gesehen wird. Die Bundesregierung soll erklären, welche Konsequenzen sie aus diesem Urteil zieht und wann mit einer Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu rechnen ist.
Besteuerung der öffentlichen Hand
Bereits am 2. November 2004 wies der Bundesrechnungshof in seinem Bereich darauf hin, dass die Ausnahme der öffentlichen Hand von der Umsatzbesteuerung bei Erbringung von Leistungen, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern erbracht werden, mit dem europäischen Recht nicht vereinbar ist. Die Bundesregierung ist jedoch untätig geblieben. Eine im Bundesministerium der Finanzen eingerichtete Arbeitsgruppe hat bis heute keine Ergebnisse vorgelegt. Der Europäische Gerichtshof hat am 8. Juni 2006 (Az. C-430/04) entschieden, dass ein privater Wettbewerber sich unmittelbar auf Gemeinschaftsrecht berufen kann, um gerichtlich die Umsatzbesteuerung des öffentlichen Unternehmens durchzusetzen.
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 (Az. I R 30/06) entschieden, dass die Ausnahme von der Gewerbesteuer für den Betrieb von Krankentransporten durch gemeinnützige Einrichtungen oder die öffentliche Hand (z.B. Feuerwehr) gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt. Der Bundesfinanzhof hat angeregt, dass ein privater Anbieter der gleichen Leistung im Klagewege die gleichartige Besteuerung der gemeinnützigen Anbieter erreichen kann.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit den Anträgen "Fairen Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft ermöglichen - Steuerprivilegien öffentlich-rechtlicher Unternehmen abschaffen" (BT-Drs. 16/2657) und "Steuerprivilegien öffentlich- rechtlicher Unternehmen abschaffen – Fairen Wettbewerb auch in der Abfallwirtschaft ermöglichen" (BT-Drs. 16/5728) bereits zwei Anträge zu dem Thema der steuerlichen Ungleichbehandlung eingebracht. Beide Anträge wurden von der Großen Koalition abgelehnt."
Die FDP fragt die Bundesregierung:
1. Warum hat die im Bundesministerium der Finanzen eingerichtete Arbeitsgruppe zur Frage der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand bis heute keine Ergebnisse vorgelegt?
2. Wann will die Bundesregierung die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in deutsches Recht umsetzen?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die ungleiche Besteuerung von Unternehmen der öffentlichen Hand und Unternehmen der Privatwirtschaft im Hinblick auf die Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer in Bereichen, in denen ein Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen besteht?
4. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Februar 2008 zur steuerlichen Gleichbehandlung gemeinnütziger oder öffentlicher und privatwirtschaftlicher Anbieter von Krankentransporten?
5. Bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot von öffentlich-rechtlichen und privatwirtschaftlichen Unternehmen bezüglich der Besteuerung die Steuerarten der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer unterschiedlich, wenn ja, aus welchen Gründen?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer diesbezüglichen Einschätzung und Bewertung?
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)
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