Das Steuerstrafrecht und seine Anwendung


Die Bundesregierung soll den Schaden beziffern, der durch Betrugsdelikte und Steuerhinterziehung für den Fiskus entsteht
Welche Änderungen im Steuerstrafrecht hat die Bundesregierung seit 1998 beschlossen?


(18.03.08) - Auskunft über die Anwendung des Steuerstrafrechts will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/8423) haben. Die Bundesregierung soll den Schaden beziffern, der durch Betrugsdelikte und Steuerhinterziehung für den Fiskus entsteht und sagen, wie viele Personen seit dem Jahr 2000 wegen eines Steuer- oder Betrugsdelikts zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind. Gefragt wird ebenso, in wie vielen Fällen die Höchststrafe für Steuerhinterziehung verhängt wurde.

Anwendung des Steuerstrafrechtes in Deutschland
Der Sprecher des Bundesministeriums der Finanzen, Torsten Albig, sagte am 18. Februar 2008 Agenturberichten zufolge, dass Steuerhinterzieher nichts anderes seien als gewöhnliche Kriminelle und somit keinen Deut besser als "Diebe, Räuber und Hehler".

Die Bundesregierung verhindert mit dieser Form der Kommunikation eine Versachlichung der Diskussion. Bevor man eine Verschärfung der Gesetze fordert, sollte man zunächst überprüfen, wie die bestehenden Gesetze angewendet und das mögliche Strafmaß in der Praxis tatsächlich ausgeschöpft wird.

1. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durch Betrugsdelikte bzw. Steuerhinterziehung verursachten Schäden?

2. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 2000 zu einer Freiheitsstrafe aufgrund von Steuerdelikten bzw. Betrugsdelikten verurteilt (absolute und relative Angaben)?

3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Jahren seit 2000 wegen eines Steuerdeliktes bzw. Betrugsdelikten zu einer Geldstrafe verurteilt (absolute und relative Angaben)?

4. In wie vielen Fällen sind in den einzelnen Jahren seit 2000 Verfahren, die Steuerdelikte bzw. Betrugsdelikte zum Gegenstand hatten, sanktionslos oder gegen eine Geldauflage eingestellt worden (absolute und relative Angaben)?

5. Werden nach Ansicht der Bundesregierung Steuer- und Betrugsdelikte vergleichbar behandelt, und wie begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Auffassung?

6. Wie hat sich die Anzahl der jährlich bei den Finanzbehörden eingehenden Selbstanzeigen seit 2000 verändert, und wie stellt sich diese Anzahl bezogen auf den gleichen Zeitraum und die einzelnen Bundesländer dar?

7. Ab welchem materiellen Schaden wird bei Betrugsdelikten überwiegend eine Freiheitsstrafe verhängt, und ab welchem Schaden ist dieses bei Steuerdelikten der Fall?

8. Wie hat sich die Anzahl der jährlich zur Anzeige gebrachten Steuerdelikte seit 2000 geändert?

9. In wie vielen Fällen konnten Steuerdelikte aufgrund des Einsatzes von Kontoabfragen, Steuerprüfern, Initiative der Finanzbehörden bzw. Hinweisen aus der Bevölkerung aufgedeckt werden?

10. Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen bedingt durch Nachzahlungen bei Steuerstraftaten bezogen auf die Fälle einer Selbstanzeige bzw. im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, und wie haben sich diese Einnahmen seit 2000 geändert?

11. Welche Änderungen im Steuerstrafrecht hat die Bundesregierung seit 1998 beschlossen?

12. Wie hat sich die Anzahl der in den einzelnen Bundesländern eingesetzten Steuerprüfer seit 2000 geändert?

13. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Höchststrafe für Steuerhinterziehung angewendet?

14. Wie viele Steuerstrafverfahren pro Jahr gab es seit 2000 und wie viele davon wurden mit einem Urteil abgeschlossen?
(Deutscher Bundestag: ra)


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