Permanentes Ärgernis: Datenaustausch mit den USA


Grüne und FDP wollen Änderungen beim Datenaustausch mit den USA: Auf Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz verzichten
Linke: Geplanter Datenaustausch mit Grundgesetz "kaum vereinbar": Übermittlung sensibler Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz

(20.06.08) - Das Abkommen zwischen Deutschland und den USA über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität steht im Mittelpunkt zweier Anträge von FDP (16/9094) und Bündnis 90/Die Grünen (16/9360). Ein angeblich geplanter Vertrag zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA interessiert auch die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/9279).

Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, "unverzüglich" mit den USA Nachverhandlungen zum Sicherheitsabkommen aufzunehmen, mit dem Ziel, umfassende Datenschutzregelungen darin zu verankern. So müssten für Betroffene subjektive Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten festgelegt werden. Außerdem müssten Höchst- und Aussonderungsprüffristen vereinbart werden, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die Liberalen fordern außerdem, den Innenausschuss des Bundestages "kontinuierlich" über den Stand der Nachverhandlungen zu unterrichten.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss der Bedarf für ein solches Abkommen nochmals geprüft werden. Zudem dürfe es nicht bilateral, sondern im Rahmen der EU geschlossen werden. Weiter verlangen die Grünen, den Umfang der ausgetauschten Daten zu begrenzen und auf die Übermittlung von Fingerabdruckdaten zum Zwecke der Gefahrenabwehr ganz zu verzichten. Die Regelungen zum Datenschutz seien so festzuschreiben, dass der individuelle Rechtsschutz möglich und eine unabhängige Kontrolle gestattet ist.

Die Abgeordneten der Fraktion der Linken wollen wissen, wer das angeblich geplante Abkommen zum besseren Datenaustausch zwischen Deutschland und den USA initiiert hat, welche Daten ausgetauscht werden sollen, was Ziel des Vertrages sein und wie der Datenschutz gewährleistet werden soll. Nach Informationen der Linken gehören zu den Daten, die ausgetauscht werden sollen, DNA-Profile, Fingerabdrücke und personenbezogene Daten wie "Rasse oder ethnische Herkunft", politische Anschauung, religiöse Überzeugungen und Gewerkschaftsmitgliedschaft.

Die Übermittlung solcher oder ähnlicher Daten bedeute "einen erheblichen Eingriff in den Datenschutz" und widerspreche dem "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Der geplante Datenaustausch sei in dieser Form deshalb "mit dem Grundgesetz kaum vereinbar", schreiben die Linken.
(Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie zum Thema:
Weitergabe von Postdaten an die USA
US-Zugriff auf deutsche Datenbanken
USA werten deutsche Fluggastdaten intensiv aus


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen