Bekämpfung internationaler Bestechung


Praktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
IntBestG: Praktische Umsetzung des Gesetzes bislang unzureichend? - Personalausstattung für die oft hoch komplizierten Wirtschaftsfälle zu schwach


(03.03.08) - Worin die Bundesregierung die Gründe für die gegebenenfalls ungleichgewichtige Zahl der Ermittlungsverfahren in den einzelnen Bundesländern wegen Verstoßes gegen das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung sieht, möchten die Grünen in einer Kleinen Anfrage (16/8248) wissen. Sie wollen gleichzeitig erfahren, ob die Regierung etwas zu tun beabsichtigt, um eine gleichmäßige, intensive Strafverfolgung sicherzustellen.

Die OECD-Konvention über die Bestechung ausländischer Amtsträger im Internationalen Geschäftsverkehr dient dem wichtigen Ziel, grenzüberschreitender Korruption durch international agierende Unternehmen wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Die am 17. Dezember 1997 von Deutschland unterzeichnete Konvention wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) vom 10. September 1998 in deutsches Recht umgesetzt. Medienberichten zufolge ist die praktische Umsetzung des Gesetzes bislang unzureichend.

So bescheinigt z. B. die Financial Times Deutschland vom 27. Dezember 2007 den deutschen Staatsanwaltschaften in Umsetzung des genannten Gesetzes "fehlenden Elan". Den Leiter der Arbeitsgruppe Anti-Bestechung bei der OECD, Mark Pieth, zitiert der Artikel mit den Worten: "Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, die von den Staatsanwaltschaften nicht besonders aktiv verfolgt werden."

Zwar sei die Siemens-Affäre ein Weckruf. Man könne jedoch keine Entwarnung für Deutschland geben. Der Präsident des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, kritisiert in demselben Artikel die Personalausstattung für die oft hoch komplizierten Wirtschaftsfälle als zu schwach. In den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften gebe es generell ein großes Problem. Eigentlich würden im Bereich der Wirtschaftskriminalität viel mehr Spezialisten benötigt.

Auch der jährliche Fortschrittsbericht der Antikorruptionsorganisation Transparency International 2007 bewertet die Praxis in Umsetzung des IntBestG kritisch. Es fehle an Personal und finanziellen Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden, um systematisch gegen Auslandsbestechung vorgehen zu können. Noch immer müssten viele Unternehmen in Deutschland viel zu wenig fürchten, dass gegen sie wegen Auslandsbestechung ermittelt und Anklage erhoben wird. Zudem bemängelt die Organisation, dass Informationen zu Ermittlungs- und Gerichtsverfahren sowie Verurteilungen im Hinblick auf Auslandsbestechung in Deutschland nicht systematisch gesammelt würden und kaum zugänglich seien.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen Vorschriften des IntBestG wurden seit dem Jahr 1998 in Deutschland eingeleitet (bitte nach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?

2. In wie vielen der o. g. Fälle wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt (bitte nach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?

3. Auf Grundlage welcher gesetzlicher Vorschriften erfolgten die Einstellungen der Verfahren jeweils (bitte nach Normen, Jahren sowie Bundesländern aufschlüsseln)?

4. In wie vielen Fällen erfolgte Anklage (auch) wegen Verstoßes gegen Strafnormen des IntbestG und wie viele Anklagen wurde nicht zum Hauptverfahren zugelassen (bitte je nach Jahren sowie Bundesländern getrennt aufschlüsseln)?

5. In wie vielen Fällen (bitte je nach Fallzahlen, nach Jahren sowie Bundesländern aufschlüsseln)
a) endete das gerichtliche Verfahren mit einer Verurteilung auf Grundlage des IntBestG insgesamt?
b) wurde im Urteil aufgrund § 338 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) zugleich auch der Verfall bzw. erweiterte Verfall des Erlangten (§§ 73, 73d StGB) angeordnet?
c) wurden gerichtliche Verfahren wegen Bestechung ausländischer Abgeordneter im internationalen Geschäftsverkehr gemäß § 2 IntBestG geführt; wie viele davon endeten mit einer Verurteilung?

6. Worin sieht die Bundesregierung Gründe für die ggf. ungleichgewichtige Zahl der Ermittlungsverfahren in den einzelnen Bundesländern und was beabsichtigt sie zu tun, um eine gleichmäßig intensive Strafverfolgung in den verschiedenen Bundesländern sicherzustellen?

7. Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Zahl der Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren, der Verfahrenseinstellungen sowie der Anklagen und Verurteilungen nach dem IntBestG bundesweit systematisch gesammelt und zugänglich gemacht werden, damit die Auslandsbestechung durch inländische Unternehmen öffentlich nachvollziehbar dokumentieren werden kann und so der Kampf gegen Auslandskorruption wirksam unterstützt wird?
(Deutscher Bundestag: ra)


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