Bonuszahlungen als Betriebsausgaben


SPD-Fraktion will Steuerabzug für überhöhte Banker-Boni begrenzen
Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen


(29.01.10) - Die Banken sollen sich an der Finanzierung der öffentlichen Lasten aus der Krisenbekämpfung angemessen beteiligen. Außerdem soll eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit überhöhter Bonuszahlungen als Betriebsausgaben sofort umgesetzt werden, fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/526), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht.

"Durch eine Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Gehältern und Abfindungen auf maximal 50 Prozent der Beträge, die eine Million Euro übersteigen, kann überzogenen Vergütungen entgegengewirkt werden", schreiben die Abgeordneten. Außerdem soll sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer einsetzen und weiter Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steueroasen ergreifen. Die Finanzmarktaufsicht in Deutschland dürfe nicht geschwächt werden, warnt die SPD-Fraktion.

Die deutschen Steuerzahler hätten die Banken mit Milliardensummen unterstützt, heißt es in dem Antrag. Dies sei für eine funktionierende Kreditversorgung und zur Sicherung der Kundeneinlagen notwendig gewesen.

"Die sich verbessernde Lage auf den Finanzmärkten lässt aber offenbar die alten Untugenden wieder modern erscheinen: Die Banken machen hohe Gewinne, die vorrangig im Investmentbanking erzielt werden – und zahlen wieder schwindelerregende Boni", kritisiert die SPD-Fraktion. Die erzielten Gewinne stammten häufig aus dem Verkauf von Staatsanleihen, die zur Finanzierung der Rettungsaktionen aufgelegt worden seien. Jetzt müssten auch die Banken dazu beitragen, die Lasten der Krisenbekämpfung zu tragen, heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen