Vorratsdatenspeicherung wirklich nötig?


Innenausschuss debattierte über Urteil zu Vorratsdatenspeicherung
FDP-Fraktion sieht Auswirkungen des Urteils für das Swift- und das Passagierdatenabkommen


(05.03.10) - Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat der Karlsruher Richterspruch den Innenausschuss des Bundestages beschäftigt. Dabei ging es auch um die Konsequenzen aus dem Urteil für die weiteren Verhandlungen zu dem vom Europäischen Parlament abgelehnten Swift-Abkommen mit den USA zum Austausch von Bankverbindungsdaten sowie zum Abkommen zwischen der EU und den USA zur Übermittlung und Verarbeitung von Fluggastdatensätzen.

Die CDU/CSU-Fraktion kündigte an, das Urteil zusammen mit dem freidemokratischen Koalitionspartner genau prüfen zu wollen. Nachgedacht werde auch darüber, warum man "in toto" Daten an die USA geben müsse, statt diese selbst auszuwerten und gegebenenfalls die Ergebnisse an die Vereinigten Staaten weiterzugeben. Auch verwies sie darauf, dass nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung die gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen seien. Dabei stelle sich die Frage, wie mit solchen Daten umgegangen werden soll, die bereits abgerufen und in strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeflossen sind.

Die SPD-Fraktion betonte, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht allein die Vorratsdatenspeicherung betreffe, sondern auch die Frage, in welchem Umfang Daten ohne Anlass gespeichert werden. Sie erkundigte sich zugleich, welche Folgerungen die Bundesregierung aus dem Richterspruch für die Weitergabe von anlasslos gesammelten Daten an die USA ziehe.

Auch die FDP-Fraktion sah Auswirkungen des Urteils für das Swift- und das Passagierdatenabkommen und wollte wissen, wie die Bundesregierung damit umgehen wolle. Zugleich wandte sich in diesem Zusammenhang dagegen, bei den Beratungen über das weitere Vorgehen "Drohszenarien" mit Blick auf etwaige Terrorgefahren aufzubauen. Auch vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung Anfang 2008 habe es bereits Strafverfolgung gegeben. Man müsse fragen, ob es Sinn mache, "ohne Ende" Daten zu sammeln.

Die Fraktion Die Linke fragte ebenfalls danach, wie die Bundesregierung hinsichtlich des Passagierdatenabkommens auf europäischer Ebene weiter vorgehen will. Sie hielt zugleich der Unions-Fraktion vor, nach dem Karlsruher Urteil weiter machen zu wollen wie bisher.

Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf die Frage auf, mit welchen Positionen die Bundesregierung nach dem Urteil des Bundeserfassungsgerichts in die weiteren Swift-Verhandlungen gehen wolle. Nach dem Richterspruch seien die Spielräume für weitere anlasslose Datensammlungen sehr eng.

Das Bundesinnenministerium betonte, dass Deutschland auch die Verpflichtung habe, die dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende EU-Richtlinie umzusetzen. Es gehe jetzt darum, das "komplexe" Urteil umzusetzen, sagte ein Ministeriumsvertreter. Er hob zugleich die Bedeutung von Telekommunikationsverbindungsdaten für die Terrorabwehr hervor. "Terrorbekämpfung ohne Verbindungsdaten geht schlicht nicht", sagte er. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Vorratsdatenspeicherung: Reaktionen
"Diffuse Bedrohlichkeit" der Datenverwendung
Stellungnahmen: Vorratsdatenspeicherung gekippt


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen