EEG-Umlage und Strompreise


EEG-Umlage steigt ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde: Bundesnetzagentur-Präsident kritisiert steigende Strompreise
Nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden


(22.12.10) - Nach Ansicht von Matthias Kurth, dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, sind die steigenden Strompreise nicht hauptsächlich auf steigende Umlagen im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zurückzuführen. Das sagte Kurth in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie.

In der Sitzung wurden mehrere Gutachten der Bundesnetzagentur und der Monopolkommission beraten, die sich unter anderem mit Wettbewerb auf den Märkten für Strom, Wasser, Telekommunikation und Post befassten (17/2600, 17/285, 17/2567, 16/13939, 17/286, 16/14060, 17/1686). Diese wurden ebenso zur Kenntnis genommen wie mehrere EU-Dokumente, darunter ein Vorschlag für eine Verordnung über die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit.

Bundesnetzagentur-Präsident Kurth sagte, dass die EEG-Umlage ab Januar 2011 um 1,5 Cent je Kilowattstunde auf 3,5 Cent je Kilowattstunde steigen würde. Trotzdem sei es nicht gerechtfertigt, wenn die Stromversorger diesen Anstieg an die Endkunden weitergeben würden. Durch die steigende Menge an erneuerbarer Energie würden die Strompreise bei langfristigen Lieferverträgen sinken.

So hätten die Preise an der Strombörse im Jahr 2010 zwischen 5 und 7 Cent je Kilowattstunde betragen. 2008 hätten diese Preise in der Spitze bei 13 Cent je Kilowattstunde gelegen. Deshalb sieht Kurth bei den Energieversorgern eine ausreichende Marge, um die Strompreise trotz Erhöhung der EEG-Umlage stabil zu halten. Aber auch die Verbraucher könnten durch einen Vertrags- oder Versorgerwechsel für billigere Strompreise sorgen.

In der Sitzung stellte auch Justus Haucap, Vorsitzender der Monopolkommission, das zweijährlich erscheinende Gutachten des Beratungsgremiums vor. Im 18. Hauptgutachten der Monopolkommission für die Jahre 2008 und 2009 (17/2600) hatte sich das Gremium unter anderem mit Regulierung und Wettbewerb in der Wasserwirtschaft, bei Apotheken, bei der gesetzlichen Krankenversicherung und auf dem Arbeitsmarkt beschäftigt.

Hinsichtlich der Einführung von Mindestlöhnen kommt die Kommission zu dem Schluss, dass diese die Entfaltung des Wettbewerbs in bestimmten Fällen verhindern könnten, berichtete der Kommissionsvorsitzende. Als Beispiel führte Haucap die Einführung von seiner Ansicht nach "überhöhten" Mindestlöhnen im Postsektor an. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen