Mindestlohntarifvertrag & Weiterbildungsbranche
SPD-Fraktion fordert Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche
Eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen
(12.10.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll den Mindestlohntarifvertrag der Weiterbildungsbranche für allgemein verbindlich erklären. Dies fordert die Fraktion der SPD in ihrem Antrag (17/3173).
Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen seien in der großen Koalition unter dem SPD-geführten Arbeitsministerium geschaffen worden.
Verdi, GEW und die Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung hätten einen Tarifvertrag verabschiedet, der für Unternehmen gelten solle, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte durchführen.
Zur Begründung heißt es, eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen und eine "Mindestlohnbasis" schaffen.
Eine Politik, die Bildung und lebenslanges Lernen fördern wolle, müsse ein hohes Qualitätsniveau in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sicherstellen. (Deutscher Bundestag: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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