Betriebe listen, die Lohndumping betreiben
Sozialausschuss lehnt statistische Erhebung von Leiharbeit und Werkverträgen ab
Keine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge
(04.02.13) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales will den Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen in Unternehmen nicht statistisch ermitteln. Einen entsprechenden Antrag (17/9980) der Fraktion Die Linke hat der Ausschuss abgelehnt. Die Antragsteller verlangen eine gesetzliche Meldepflicht für Werkverträge, Leiharbeitsbeschäftigte und Honorarverträge, heißt es in der Vorlage. Die Betriebe müssten Werkverträge melden, sofern diese nicht nur eine gelegentliche Inanspruchnahme von Leistungen vorsehen. Im Anschluss an eine kurze Aussprache wurde der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller und bei Enthaltung von SPD- und Grünen-Fraktion abgelehnt.
Zur Begründung ihres Antrags nannte eine Abgeordnete der Linksfraktion folgendes Beispiel: Etwa 90 Prozent der Beschäftigten von Schlachthöfen arbeiteten auf Basis eines Werkvertrags – mit der Konsequenz, dass die Stammbelegschaft ersetzt werde. Die neuen Arbeiter seien zumeist keine deutschen Arbeitnehmer, sondern beispielsweise Rumänen, die zu schlechten Bedingungen arbeiten würden. Doch leider sei das Problem derzeit statistisch nicht zu erfassen. Es bestehe aber dringender Handlungsbedarf.
Eine Abgeordnete der Grünen-Fraktion betonte, dass Werkverträge die Belegschaft zersplittern würden. Deshalb sei die Befassung mit dieser Problematik gut und wichtig. Dennoch lehne ihre Fraktion die Meldepflicht ab. Die Forderungen des Antrags gingen ihrer Meinung nach zu weit, sagte sie. Aus diesem Grund enthalte sich ihre Fraktion bei der Abstimmung.
Der Antrag sei nur begrenzt nützlich, kritisierte eine Rednerin der SPD-Fraktion. Es mangele an der Umsetzung und biete nicht viel Neues. Es gehe vielmehr darum, die Betriebe zu listen, in denen Lohndumping betrieben werde. Doch wegen der insgesamt guten Idee honoriere ihre Fraktion den Antrag mit einer Enthaltung.
Werkverträge seien in vielen Branchen üblich, erklärte der Redner der FDP-Fraktion. Die Bandbreite reiche aber von der legalen bis zur illegalen Gestaltung. In manchen Branchen gebe es gar keine Probleme, deshalb sei die Forderung der Linksfraktion vollkommen überzogen. Es gebe seines Erachtens nur wenige negative Fälle. Diese müsse man im Blick halten, ebenso wie die Zeitarbeit. Dazu bedürfe es jedoch keiner Statistik. Vielmehr müsse man die Situation beobachten und in den konkreten Fällen handeln. Deshalb lehne die FDP-Fraktion den Antrag ab.
Ähnlich argumentierte eine Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion. Ihre Fraktion lehne den Antrag ab, weil er eine Diffamierung der Werkverträge zur Gänze sei. Das sei eine unberechtigte Verallgemeinerung. Auch Handwerker beispielsweise würden auf Basis von Werkverträgen arbeiten. Es gebe diese Vertragsform bereits seit mehr als 100 Jahren und in vielen Bereichen habe sie sich bewährt. Es sei zwar auch wichtig, Missbrauch aufzuspüren, aber das habe die Koalition bereits in der Gesetzgebung zur Arbeitnehmerüberlassung geregelt. (Deutscher Bundestag: ra)
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