Zuschlag für Steuersünder


Schwarzgeldbekämpfungsgesetz: Sachverständige halten Zuschlag bei Selbstanzeige für möglich
Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden


(25.02.11) - Mehrere Sachverständige haben die Anregung des Bundesrates zur Einführung eines Zuschlages für Steuersünder im Fall einer strafbefreienden Selbstanzeige positiv bewertet. So erklärte Professor Ekkehardt Reimer (Universität Heidelberg) in einer Anhörung des Finanzausschusses, die vom Bundesrat angeregte Einführung eines pauschalen Zuschlags in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern "ist verfassungskonform, weil es sich bei diesem Zuschlag nicht um eine Strafe handelt".

Die Sachverständigen äußerten sich gegenüber dem Finanzausschuss zu dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182, 17/4802). Damit soll die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollen keine Steuerbefreiung mehr erhalten.

Der Bundesrat hatte ergänzend dazu den von Reimer begrüßten Zuschlag vorgeschlagen. Professor Markus Jäger (Richter am Bundesgerichtshof) wies darauf hin, der Zuschlag müsse steuerrechtlich zulässig und strafrechtlich geeignet sein. "Das ist regelbar", sagte Jäger. Es gebe eine Parallele zu dieser Zuschlagsregelung bei Steuerstraftaten im Zollbereich. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe von fünf Prozent nannte er unproblematisch.

Regierungsdirektor Klaus Hermann (Oberfinanzdirektion Koblenz) bezeichnete den Zuschlag als brauchbar. Er würde sich aber einen höheren Satz als fünf Prozent wünschen.

Ähnlich äußerte sich Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain Wiesbaden) in seiner Stellungnahme: "Der Steuerhinterzieher sollte in jedem Fall bei Selbstanzeige – zusätzlich zur Steuerschuld und denn Verzugszinsen – einen deutlichen Steuerzuschlag (zum Beispiel 50 Prozent) entrichten müssen."

Auch Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, unterstützte nachdrücklich die Einführung eines Zuschlags. Fünf Prozent seien aber zu wenig.

Zu den geplanten Einschränkungen, mit der Teilselbstanzeigen unmöglich gemacht werden sollen, gab es mehrere kritische Stimmen. So wies Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) darauf hin, dass sich das Instrument der Selbstanzeige grundsätzlich bewährt habe. Er warne "dringend" davor, dieses Instrument zusätzlich zu verkomplizieren. So müsse ein Steuerpflichtiger, der eine Selbstanzeige vornehmen wolle, in Zukunft seine gesamten Steuererklärungen (auch als Geschäftsführer von Gesellschaften) durchsehen, ob sie irgendeinen auch fahrlässig begangenen Fehler enthalten. Irgendein Fehler dürfe jedoch nicht eine Selbstanzeige rückwirkend wirkungslos machen und zu einer Strafbarkeit führen. Die Einführung eines Zuschlags hält Loritz für möglich.

Wie Loritz wies Professor Roman Seer (Ruhr Universität Bochum) in seiner schriftlichen Stellungnahme auf Probleme bei der Einschränkung der Selbstanzeige hin. Unternehmer müssten für alle noch nicht strafverfolgungsverjährten Zeiträume prüfen, ob irgendeine Unrichtigkeit existiere, die berichtigt werden müsse, um "reinen Tisch" machen zu können. Das sei kaum möglich. "Aufgrund der Rechtsunsicherheit wird der Betroffene dann gegebenenfalls lieber auf die im Bestand unsichere Selbstanzeige verzichten und statt dessen sogar versuchen, die Straftat zu vertuschen", warnte Seer.

Ganz anders argumentierte Susanne Uhl vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie verlangte eine Abschaffung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige statt eine Renovierung des Gesetzes: "Denn weder hat die Regel in der Vergangenheit zu höherer Steuerehrlichkeit noch zur Eröffnung zusätzlicher unbekannter Steuerquellen geführt." (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen