Antrag: Grüne für Änderung der Geschäftsordnung
Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode
Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein
(24.01.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages "zwecks Sicherung der Minderheitenrechte der Opposition" in der laufenden Legislaturperiode. In einem Antrag (18/183) fordert die Fraktion, dass Rechte, die die Geschäftsordnung einer qualifizierten Minderheit verleiht, auch von zwei Fraktionen gemeinsam ausgeübt werden können. Dies solle für Ausschussberatungen entsprechend gelten.
Ferner soll die Stärke der Fraktionen bei Vereinbarungen über Tagesordnungspunkte und Redezeiten nach dem Willen der Grünen-Fraktion nicht der wesentliche Verteilungsmaßstab sein. "Vielmehr ist auch auf eine ausgewogene Repräsentanz der Oppositionsfraktionen zu achten", heißt es in der Vorlage. In der Begründung schreibt die Fraktion, die Geschäftsordnung des Bundestages sei "nicht auf eine Situation ausgerichtet, in der die Regierungsfraktionen – wie jetzt die große Koalition – über eine extrem große Mehrheit verfügen". (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.