TiSA-Abkommen ohne Investorschutz-Regeln
Marktöffnungen im Dienstleistungsbereich verbessern die Marktzugangschancen deutscher und europäischer Unternehmen in Drittstaaten
Regelungen zum Investitionsschutz verbunden mit Streitschlichtungsmechanismen werden nicht im TiSA-Abkommen enthalten sein
(23.07.14) - Mit den Verhandlungen zum plurilateralen Dienstleistungsabkommen "Trade in Services Agreement" (TiSA) soll der Marktzugang für grenzüberschreitende Dienstleistungen verbessert werden. Außerdem solle ein Impuls für die stockenden Verhandlungen der Doha-Runde im Dienstleistungsbereich gegeben werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1913) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1679).
"Marktöffnungen im Dienstleistungsbereich verbessern die Marktzugangschancen deutscher und europäischer Unternehmen in Drittstaaten und sind insofern zu begrüßen", stellt die Regierung fest. Negative Effekte aus dem Abkommen würden nicht erwartet. Die Regierung will auch an ihrer Linie festhalten und keine Marktöffnung im Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge und im audiovisuellen Bereich vorsehen. Außerdem heißt es: "Regelungen zum Investitionsschutz verbunden mit Streitschlichtungsmechanismen werden nicht im TiSA-Abkommen enthalten sein."
Nach Erläuterungen der Fraktion beteiligen sich Mitglieder der Welthandelsorganisation (WHO) an den Verhandlungen. Dabei handele es sich um Australien, Chile, Chinesisch-Taipeh, Costa Rica, Europäische Union, Hongkong, Island, Israel, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea, Liechtenstein, Mexiko, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru, Schweiz, Türkei und Vereinigte Staaten von Amerika. (Deutscher Bundestag: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>