Antrag: Linksfraktion für Millionärsteuer
Ungleichheit bei der Vermögensverteilung in Deutschland: Linke will Vermögensteuer als Millionärsteuer wieder einführen
"Steuerliche Privilegierung der Reichen" - Ungleiche Vermögensverteilung nehme zu
(21.03.12) - Die Vermögensteuer soll als Millionärsteuer wieder eingeführt werden. Dazu soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/8792). Als Vermögen sollen zum Stichtag 31. Dezember 2012 die Summe der privaten Geldvermögen und der Verkehrswerte der privaten Immobilien- und Sachvermögen festgestellt werden. Private Verbindlichkeiten sollen davon abgezogen werden. Das so ermittelte Nettovermögen soll bis zu einem Betrag von einer Million Euro steuerfrei bleiben. Das oberhalb von einer Million liegende Vermögen soll mit einem Satz von fünf Prozent besteuert werden.
Die Linksfraktion begründet ihren Antrag mit der zunehmenden Ungleichheit bei der Vermögensverteilung in Deutschland. Das Nettovermögen der privaten Haushalte habe im dritten Quartal 2011 rund 8,2 Billionen Euro betragen, was fast dem Vierfachen der deutschen Staatsverschuldung entsprochen habe. Die ungleiche Vermögensverteilung nehme zu. Unter Berufung auf Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung schreibt die Fraktion, der Anteil des reichsten Zehntels der Bevölkerung sei von 2002 bis 2007 um 3,2 Prozentpunkte auf über 61 Prozent gestiegen. Im Vergleich dazu sank der Anteil der untersten 70 Prozent am Vermögen im gleichen Zeitraum um rund 1,5 Prozentpunkte auf neun Prozent.
Ursache sei nicht nur die immer weiter auseinanderklaffende Schere bei der Einkommensentwicklung zum Beispiel durch sinkende Reallöhne und steigende Unternehmens- und Vermögenseinkommen, sondern auch die "steuerliche Privilegierung der Reichen". Die Linksfraktion verweist in diesem Zusammenhang auf die 1997 ausgesetzte Vermögensteuer und stellt fest, kaum ein Land erziele bei den vermögensbezogenen Steuern so geringe Einnahmen wie Deutschland. Die Konzentration immer größerer Vermögen habe maßlose Spekulationen und Renditeerwartungen angeheizt und sei damit eine der zentralen Ursachen für die Finanzkrise. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.