OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen


OECD-Leitsätze: Linkspartei fordert Möglichkeit für Sanktionen
Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen müsse verpflichtend werden


(17.02.11) - Die Abgeordneten berieten im Plenum über die geplante Überarbeitung der Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen. In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke (17/4669), dass der Menschenrechtsschutz bei den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen verpflichtend werden müsse mit der Möglichkeit von konkreten Sanktionen bei Zuwiderhandlungen.

Die Deutsche Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass multinationale Unternehmen auch für Verstöße von Subunternehmen und Zulieferern in Haftung genommen werden können.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen gelten als wichtiges Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.

SPD: Regierung soll bei Nicht-OECD-Mitgliedern für Leitsätze werben
Der Bundestag soll nach dem Willen der SPD-Fraktion die Regierung auffordern, bei Staaten, die nicht Mitglied der OECD sind, dafür zu werben, dass sie sich den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen anschließen. Dies fordern die Abgeordneten in einem Antrag (17/4668).

Die Leitsätze seien derzeit das am weitest reichende Instrument zur Stärkung der globalen Unternehmensverantwortung. Sie beinhalten Vorgaben unter anderem zur Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, zur Korruptionsbekämpfung, zur Steuerehrlichkeit sowie zum Umwelt- und Verbraucherschutz. Für die 31 Mitgliedstaaten der OECD sowie für weitere elf Staaten, die sich den Leitsätzen angeschlossen haben, sind diese verbindlich.

Die SPD-Fraktion tritt unter anderem dafür ein, dass das Kapitel über Menschenrechte in der überarbeiteten Version der OECD-Leitsätze den Stand der internationalen Diskussion widerspiegelt. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen