Niedrige effektive Steuerbelastungen
Koalitionsfraktionen wollen künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen verhindern
Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten
(12.04.13) - Künstliche Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen sollen nicht mehr möglich sein. Unternehmen müssten ihren fairen Anteil an Steuern dort zahlen, wo die Wertschöpfung stattfinde, fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/12827). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, auf internationaler Ebene weiterhin die Ursachen für niedrige effektive Steuerbelastungen von multinationalen Unternehmen zu ermitteln und wirksame Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung und die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage zu vereinbaren und umzusetzen.
Die beiden Fraktionen stellen in ihrem Antrag fest, die internationale Wirtschaftstätigkeit habe in den letzten Jahren einen gewaltigen Wandel durchlebt. "Waren, Dienstleistungen und Wissen sind weltweit verfügbar, verbessern unsere Lebensqualität, erhöhen das Angebot für Verbraucher und sind Garant für nachhaltiges Wachstum. Durch die exponentielle Entwicklung des Internets und des E-Commerce sind wir Zeugen einer der größten Veränderungen seit der industriellen Revolution", heißt es in dem Antrag.
Angesichts der "sich schnell wandelnden Realitäten" müsse es neue Rahmenbedingungen auch für das Wirtschaftsleben geben. Dazu gehöre eine Steuerpolitik, "die den neuen Verhältnissen und Herausforderungen Rechnung trägt. Dem Bundestag ist es ein wichtiges Anliegen, dass international tätige Unternehmen ihren Beitrag zum Steueraufkommen leisten", stellen die Koalitionsfraktionen fest und weisen darauf hin, dass "international tätige Unternehmen das teilweise mangelhafte Zusammenspiel verschiedener Steuerjurisdiktionen ausnutzen" würden. Nationale Alleingänge würden nicht mehr helfen: "Vielmehr sind international abgestimmte steuerliche Regelungen und Standards erforderlich, damit die Besteuerung von multinationalen Konzernen dort erfolgen kann, wo die Wertschöpfung auch tatsächlich erbracht wird." (Deutscher Bundestag: ra)
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