Reform der Leiharbeit


Home-Office und Arbeitsrecht: Knapp ein Drittel der Betriebe biete seinen Beschäftigten die Möglichkeit, Home-Office zu nutzen
20 Prozent aller Beschäftigten gaben 2015 laut Bundesregierung an, "zumindest gelegentlich" für ihren Arbeitgeber von zu Hause aus zu arbeiten



Die geplante Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten "kann die Wahrscheinlichkeit erhöhen", dass Leiharbeitnehmer von den Entleihern in die Stammbelegschaft übernommen werden. Das schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9723) auf eine Kleine Anfrage (18/9559) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unterstützt werde diese Wirkung durch tarifvertragliche Regelungen, die nach einer bestimmten Einsatzdauer vorsehen, dass den Leiharbeitskräften ein Übernahmeangebot zu machen ist, heißt es in der Antwort weiter.

Die Grünen hatten von der Bundesregierung genauere Information zu der von ihr geplanten Reform der Leiharbeit (18/9232) erfragt. Dazu schreibt die Regierung weiter: "Die Einsatzdauer von neun Monaten zum Erreichen von 'Equal Pay' (Gleicher Lohn) kann weder durch Einsatzunterbrechungen von bis zu drei Monaten oder den Wechsel des Arbeitgebers der Leihkraft auf Null gesetzt werden."

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze. Die Zielsetzung im Bereich Leiharbeit liest sich in der Begründung des Gesetzes ambitioniert. "Arbeitnehmerüberlassung soll gute Arbeit sein", wozu "berufliche Sicherheit ebenso wie ein fairer Lohn" gehören soll (S. 12). Die Leiharbeitskräfte sollen gestärkt werden. Missbrauch von Leiharbeit soll verhindert werden, indem "die Arbeitnehmerüberlassung auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung des Arbeitskräftebedarfs hin orientiert" (S. 12) werden soll.

Gleichzeitig soll die Bedeutung tarifvertraglicher Vereinbarungen als wesentliches Element einer verlässlichen Sozialpartnerschaft gestärkt werden." (S. 1) Nach der Einigung beim Koalitionsgipfel am 10. Mai 2016 sagte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, es sei klar das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit ohne Schlupflöcher verabredet worden (Reuters, 10. Mai 2016).
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.10.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen