Sammlung von Transaktionsdaten
Finanzmarkt-Compliance: Transaktionsdatenauswertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Der BaFin stehen umfassende Informationen in Bezug auf die vorgenannten Transaktionen zur Verfügung
Um die Sammlung und Auswertung von gemeldeten Wertpapier-Transaktionsdaten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9731). Gefragt wird, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Transaktionsdaten fortlaufend auswertet und ob auffällige Veränderungen der Handelsvolumina rund um Dividendenstichtage zwischen 2002 und 2016 festgestellt wurden.
Die Abgeordneten wollen auch wissen, ob die Auswertungsergebnisse weitere Untersuchungen nach sich gezogen hätten.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Gemäß § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht eine Meldepflicht für Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Zweigniederlassungen im Sinne des § 53b des Kreditwesengesetzes (KWG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über jedes Geschäft in Finanzinstrumenten, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder den Freiverkehr einer inländischen Börse einbezogen sind. Eingeschlossen in die Meldepflicht sind auch die außerbörslichen Over The Counter (OTC) Geschäfte. Der BaFin stehen umfassende Informationen in Bezug auf die vorgenannten Transaktionen zur Verfügung.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 21.10.16
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