Finanzierung des Gesundheitswesens
Koalition: Ergebnisse der neuen Gesundheits-Regierungskommission abwarten
Modelle der Gesundheitsfinanzierung aus anderen Staaten herangezogen würden, etwa aus der Schweiz und den Niederlanden
(04.03.10) - Die Koalitionsfraktionen werben dafür, die Ergebnisse einer neu eingesetzten Regierungskommission zur Basis der weiteren Debatte über die zukünftige Finanzierung des Gesundheitswesens zu machen. Vertreter der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion machten im Gesundheitsausschuss deutlich, dass Diskussionen etwa über die Höhe eines steuerfinanzierten Sozialausgleichs bei Einführung einer Gesundheitsprämie bislang ohne Grundlage seien.
Zahlen in einer Größenordnung von bis zu 35 Milliarden Euro seien nicht von der Regierung genannt worden, unterstrich die Unions-Fraktion. Die FDP-Fraktion fügte hinzu, es solle abgewartet werden, "was die Kommission bringt". Alles andere sei "Schall und Rauch". Auch die Bundesregierung hob hervor, dass erst dann konkrete Aussagen zur Finanzierung von Reformvorschlägen gemacht werden könnten, wenn die Ergebnisse der Kommission vorhanden wären.
Die Fraktionen von SPD und Die Linke erkundigten sich danach, wann genau mit Ergebnissen zu rechnen sei. Dazu hieß es von Seiten der Bundesregierung, die Kommission wolle "im Sommer" Ergebnisse vorlegen. Genauer lasse sich der Termin noch nicht eingrenzen. Sorgfalt gehe bei der Arbeit der Kommission vor Schnelligkeit.
Die Regierung bestätigte, dass die Kommission eng mit den Fachpolitikern des Bundestages sowie Wissenschaftlern zusammenarbeiten werde. Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bestätigte die Regierung, dass auch Modelle der Gesundheitsfinanzierung aus anderen Staaten herangezogen würden, etwa aus der Schweiz und den Niederlanden.
Das Bundeskabinett hatte die Regierungskommission eingesetzt. Dem Gremium gehören acht Bundesminister an. Die Kommission soll Vorschläge für eine nachhaltige und sozial ausgewogene Finanzierung des Gesundheitswesens machen und dabei die Festlegungen des Koalitionsvertrages berücksichtigen.
Der Beratung im Ausschuss lagen neben einem mündlichen Bericht der Bundesregierung Anträge von Die Linke (17/240) und Bündnis 90/Die Grünen (17/258) zugrunde.
Die Oppositionsfraktionen bezogen sich zudem auf die Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/499).
Darin waren vom Bundesfinanzministerium Modellrechnungen für die Finanzierung eines Solidarausgleichs bei Einführung einer Gesundheitsprämie dargelegt worden. (Deutscher Bundestag: ra)
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